Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

—  Fünftes  Sachregister.  1826.  bis  1830.

Pupillen-Kollegien,  der  Obarlandesgerichte,  käönnen  in  allen  bel  den  Ume#tgerichten  schwebenden  Vormundschaften
  die  Dispensation  von  der  Nothwendiykeit  der  Subhastation  unbeweglicher  Güter  der
PMflegebefohlenen  ertheilen.  30.  144.

O-Qudker,
  Sekte,  werden  in  Beziehung  auf  Militairpflicht  wie  die  Mennoniten  behandelt.  30.  83.  —
die  Ansi  ĩedelung  oder  Aufnahme  neuer  Mitglieder  derselben  ist  nicht  erlaubt  ,  ebendas.

R.
Raugverhältnisse,  der  Oberforstmeister  und  Forstmeister  bei  den  Regierungen.  26.  7.  8.
Ränzerbrau,  die,  Oper,  s.  Ries,  Komponist.
Reallasien,  (Dienste,  Natural=  und  Geldleistungen),  deren  Abkssung;  letzt.
Rechnungs-Angelegenheiten,  deren  Bearbeitung  bei  den  Regierungen.  26.  8.
Rechte,  die  durch  allgemeine  Maaßregeln  der  vormaligen  königl.  westphälischen  Regierung  ohne  Entschddgzuns
  zwigehoben  worden,  rücksichtlich  deren  Verlustes  finden  keine  Entschádigungs-Ansprüche  Statt.
27.

Rochissust  der  Gesetze,  s.  Gesetzkraft.

Rechtsverfahren,  (gerichtliches  Verfahren,  Rechtsweg)),  in  wie  fern  solches  in  stempelpflichtigen  Angelegenheiten
  nur  zulässig  ist.  29.  16.  —  findet  bei  Veraͤußerung  der  der  Sechaudlung  verpfaͤndeten
Wolle  nicht  Statt.  26.  44.  —  öffentliches,  in  den  Rheinprovinzen,  soll  in  Untersuchungen  wegen
Anfertigung,  Verfälschung,  Einführung  und  Verbreitung  von  Münzen,  Popiergeld,  und  öffentlichen
Popieren  ausgeschlossen  bleiben.  30.  63.

Regierungen,  fernere  Anwendung  der  denfelben  unkerm  23.  Octbr.  1817.  ertheilten  Instruktion,  mit  elnigen
Modifikationen  nach  der  Allerhöchsten  Kabinets-Ordre  vom  3  1.  Dehbr.  1825.  —  26.  7.  —  stehen
unter  der  Ober-Aufsicht  der  Ober-Prdsidenten,  und  sind  diesen  untergcordnet.  26.  1  1.  2.  —  Geschäfts-Betrieb
  bei  selbigen  in  fünf  Abtheilungen  und  Ressorts  der  ketzteren.  26.  7.  8.  —  diese  Abtheilungen
erhalten  besondere  Dirigenten,  mit  dem  Karakter:  „Ober-Regierungsräthe.“  26.  8.  —  Anordnungen
für  die  Plenar-Versammlungen  derselben,  unter  dem  Vorsitze  des  Präsidenten.  26.  8.  —  Schliegung,
Ausfertigung  und  Bestätigung  von  Verträgen  und  Urkunden  bei  den  Regicrungen.  26.  9.  10.  11.
—  BVerlhaltnisse  derselben  zu  den  General-Kommissionen  für  gutsherrliche  und  bduerliche  Regulirungen.
26.  10.  11.  —  Exekutions-Rechte  derselben.  26.  11.  —  denselben  liegt  in  Rücksicht  der  stcindischen
Angelegenheiten  und  der  Cenfur  der  Schriften  nur  ob,  die  Aufträge  der  Ober-Präsidenten  auszurichten.
26.  7.  —  sind  befugt,  in  einzelnen  Angelegenheiten  ihres  Ressorts  den  Justiz=  Unterbehörden  Aufträge
zu  machen,  und  sie  zu  deren  Befolgung  anzuhalten.  20.  11.  —  können  die  Ablösung  der  hohen,
niederen  und  mittleren  Domainen-Jagden  gestatten.  29.  23.  —  können  Geistliche  von  augerhalb  Landes
nur  mit  Ministerial-Genehmigung  anstellen.  26.  6.

Regierungs-Assessoren,  haben  in  den  Plenar-Versammlungen  nur  rücksschtlich  der  von  ihnen  selbst  bearbeiteten
  Sachen  ein  volles  Votum.  26.  8

Regierungs=  Assisienten,  (.  Rezierungs=  Subalternen.

Regierungs-Baurälhe,  s.  Bauräthe.

Regierungsbeamte,  Rüge  der  von  selbigen  begangenen  Dienstvergehen  2c.  im  Disziplinarwege.  26.  2.  id.

Regierungs-Geschäfts-  Amreisung,  vom  Züsten  Dezember  1825.,  deren  allerhöchste  Genehmigung
und  Vollziehung.  26.

Regierungs-Instruktion,  vom  2  ten  October  1817.  bleibt  ferner  zu  befolgen,  in  so  fern,  deren  Bestimmungen
  entgegen,  durch  die  allerhöchsie  Kabinets-Ordre  und  durch  die  neue  Regierungs-Geschäfts-Anweisung
  vom  3Zlsten  Dezember  1825.  nicht  etwas  Anderes  festgesetzt  worden.  26.  12.

Regierungs-Kanzlisien,  alo  selche  werden  die  zum  Mundiren  bestimmten  Beamten  genannk.  26.  10

Regiermgs-Kassen-Beamte,  gelören  ihrem  Ges  ftszreige  ausschlieflich  an.  26.  10.

Regierumgs-Kassen-  Räthe,  deren  unktionen.  8.

MK