Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fuͤnftes Sachregister. 1826. bis 1830. XxXIX 
Salz-Angelegenheiten Befugniß der Oberpräsidenten zur Annahme von Beschwerden in felbigen. 
SchhnenAlng, deren obere Leitung geht, nach Aufhebung der Gencral-Salz-Direktion, zur General= 
„Direktion der Steuern über. 29. 42. — die Salzdebitsgeschäfte im den Bezirken der Regierungen zu 
Potsdam und Frankfurt werden deren Abtheilungen für die Verwaltung der indirekten Steuern über- 
tragen. 29. 42. 
Sandgruben, deren Anlage und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayous. 28. 125. 
Sanitäts-Anstalten, für mehr als einen Regicrungobezirk der Provinz bestimmt, ressortiren von den 
Oberpräst denten. 26. 1. 
Sanitäts= Kommissionen, rücksichtlich derselben verbleibt es bei deren bereits verfügten Aufhebung. 
EGnnpnern (Schaunmsalte) „ für Leinenfabrikate in Schlesien, deren Einrichtung und Bestinnnung. 
27. 91. f. f. 96. f.f. — Funktionen der Stempelmeister in gleicher Beziehung. 27. 97. f. f. 
Schaumturg-Lippe, Fürstenthum, WVereinbarung mit selbigem gegen den Bücher-Nachdmeck. 27. 163. 
Schauspiel-Konzessionen, deren Ertheilung durch die Obcr-Präsidenten. 26. 4. 
Scheidemünze, neue preußische, Maaßregeln zu deren allgemeinen Verbrritung in den westlichen Provinzen 
der Monarchie. 26. 115. — degl. in den östlichen Provinzen. 30. 3. — auch in Neu-Borpommein. 
30. 22. — alte, Praklusiofrist zu deren Verwechselung bei königlichen Kassen. 26. 115. — fremde 
silberne und kupferne, deren Einbringung und Gebrauch im Tausch und Verkehr wird mit Konftskation 
und Jahlung des doppelten Neunwerths bestraft. 26. 115. — 30. 3. — eine Ausnahme hievon kann 
nur für den nachbarlichen Verkehr an den Grenzen gestattet werden; ebendas. — Präklusiv-Termin für 
deren Fortschaffung. 30. 3. 22. — konsiczirte, deren Mctallwerth sollen die Armenanstalten des Orts der 
Beschlagnahme erhalten. 30. 3. 22. — diese Bestimmungen finden auch auf die alt schwedisch-pommerschen 
Münzen in Neu-Vorpommern Anwendung. 30. 22. 
Schiffahrt, auf der Saale und Unstrut, statt der von selbiger zeither entrichteten Abgaben findet ein tarif- 
mäßiges Schleusengeld statt. 27.9 — 11. — Entschadigung der zu ersteren berechtigt gewesene#n 
Kommunen und Privatpersonen; ebendaselbst. — (4 auch Schiffahrts-Abgaben, desgl. Elbe, Rhein- 
Schiffahrt rc. 
Schiffahrts-Abgaben, Schiffsgefäh -Gelder, Tarif für deren Erhebung auf den Wasserstraßen von der 
Oder zur Elbe und umgekehrt, mit Ausschluss des Plauer-Kanals. 28. 107 — 110. — Strafbestim- 
mungen für Uebertrekungen rücksichtlich dersslben. 28. 110. — 30. 117. — Ermagigung derselben 
auf den sechsten Theil für unbeladene Kähne. 30. 117. — Bestimmungen, unter welchen der gedachte 
Tarif auch auf die kleinern Wasserstraßen um Bezirke der Regicrung zu Potsdam statt findet. 30. 117. 
— zeitherige, auf den gedachten Wasserstraßen, fallen sort. 28. 107. 109. — 30. 117. 118. — 
zeitherige, vomm Pregel zum Memelstrom, sollen aufhören, und, statt deren, für die Benutzung der Dämme 
und der beiden Friedrichogräben, ein tarismäßiges Gefäßgeld zu Labiau und Klein-Friedrichsgrahen erhoben 
werden. 28. 41. 42. 
Schiffahrts= (und Handels-) Verträge, mit fremden Staaten, f. Handelsverträge. 
Schiffer, Strafbarkeit derselben für unrichtige Deklaration zollpflichtiger Waaren. 29. 95. 96. 
Sciffsbauplätze, deren Anlegung und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 126. 
Schiller, von, Privilegium für dessen Werke gegen den Nachdruck. 26. 42. 
Schillingsslücke (auch Viertelschillinge oder Witten), alt —*“x- pommersche Münzen, deren Umtausch 
bei öffentlichen Kassen und spdtere Konfiskation derselben. 30. 22. 
Schleier-(und Leinwands-) Ordnung, in Schlesien, s. Leimwands-Ordnung. 
Schlesien, Herzogthum, Provinz, (cinschließlich der Grafschaft Glatz), —. nähere Bestinmungen über 
die Anordnung von Provinzial-Ständen in stlbiger, vom 2ten Januar 1827. — 27. 61 — 71.— 
Kreis-Ordnung für dieselbe, vom 2ten Januar 1827. — 27. 71 — 74. — Theilnahme der Ri#ter- 
schaft
	        
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