Fuͤnftes Sachregister. 1826. bis 1830. XxXIX
Salz-Angelegenheiten Befugniß der Oberpräsidenten zur Annahme von Beschwerden in felbigen.
SchhnenAlng, deren obere Leitung geht, nach Aufhebung der Gencral-Salz-Direktion, zur General=
„Direktion der Steuern über. 29. 42. — die Salzdebitsgeschäfte im den Bezirken der Regierungen zu
Potsdam und Frankfurt werden deren Abtheilungen für die Verwaltung der indirekten Steuern über-
tragen. 29. 42.
Sandgruben, deren Anlage und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayous. 28. 125.
Sanitäts-Anstalten, für mehr als einen Regicrungobezirk der Provinz bestimmt, ressortiren von den
Oberpräst denten. 26. 1.
Sanitäts= Kommissionen, rücksichtlich derselben verbleibt es bei deren bereits verfügten Aufhebung.
EGnnpnern (Schaunmsalte) „ für Leinenfabrikate in Schlesien, deren Einrichtung und Bestinnnung.
27. 91. f. f. 96. f.f. — Funktionen der Stempelmeister in gleicher Beziehung. 27. 97. f. f.
Schaumturg-Lippe, Fürstenthum, WVereinbarung mit selbigem gegen den Bücher-Nachdmeck. 27. 163.
Schauspiel-Konzessionen, deren Ertheilung durch die Obcr-Präsidenten. 26. 4.
Scheidemünze, neue preußische, Maaßregeln zu deren allgemeinen Verbrritung in den westlichen Provinzen
der Monarchie. 26. 115. — degl. in den östlichen Provinzen. 30. 3. — auch in Neu-Borpommein.
30. 22. — alte, Praklusiofrist zu deren Verwechselung bei königlichen Kassen. 26. 115. — fremde
silberne und kupferne, deren Einbringung und Gebrauch im Tausch und Verkehr wird mit Konftskation
und Jahlung des doppelten Neunwerths bestraft. 26. 115. — 30. 3. — eine Ausnahme hievon kann
nur für den nachbarlichen Verkehr an den Grenzen gestattet werden; ebendas. — Präklusiv-Termin für
deren Fortschaffung. 30. 3. 22. — konsiczirte, deren Mctallwerth sollen die Armenanstalten des Orts der
Beschlagnahme erhalten. 30. 3. 22. — diese Bestimmungen finden auch auf die alt schwedisch-pommerschen
Münzen in Neu-Vorpommern Anwendung. 30. 22.
Schiffahrt, auf der Saale und Unstrut, statt der von selbiger zeither entrichteten Abgaben findet ein tarif-
mäßiges Schleusengeld statt. 27.9 — 11. — Entschadigung der zu ersteren berechtigt gewesene#n
Kommunen und Privatpersonen; ebendaselbst. — (4 auch Schiffahrts-Abgaben, desgl. Elbe, Rhein-
Schiffahrt rc.
Schiffahrts-Abgaben, Schiffsgefäh -Gelder, Tarif für deren Erhebung auf den Wasserstraßen von der
Oder zur Elbe und umgekehrt, mit Ausschluss des Plauer-Kanals. 28. 107 — 110. — Strafbestim-
mungen für Uebertrekungen rücksichtlich dersslben. 28. 110. — 30. 117. — Ermagigung derselben
auf den sechsten Theil für unbeladene Kähne. 30. 117. — Bestimmungen, unter welchen der gedachte
Tarif auch auf die kleinern Wasserstraßen um Bezirke der Regicrung zu Potsdam statt findet. 30. 117.
— zeitherige, auf den gedachten Wasserstraßen, fallen sort. 28. 107. 109. — 30. 117. 118. —
zeitherige, vomm Pregel zum Memelstrom, sollen aufhören, und, statt deren, für die Benutzung der Dämme
und der beiden Friedrichogräben, ein tarismäßiges Gefäßgeld zu Labiau und Klein-Friedrichsgrahen erhoben
werden. 28. 41. 42.
Schiffahrts= (und Handels-) Verträge, mit fremden Staaten, f. Handelsverträge.
Schiffer, Strafbarkeit derselben für unrichtige Deklaration zollpflichtiger Waaren. 29. 95. 96.
Sciffsbauplätze, deren Anlegung und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 126.
Schiller, von, Privilegium für dessen Werke gegen den Nachdruck. 26. 42.
Schillingsslücke (auch Viertelschillinge oder Witten), alt —*“x- pommersche Münzen, deren Umtausch
bei öffentlichen Kassen und spdtere Konfiskation derselben. 30. 22.
Schleier-(und Leinwands-) Ordnung, in Schlesien, s. Leimwands-Ordnung.
Schlesien, Herzogthum, Provinz, (cinschließlich der Grafschaft Glatz), —. nähere Bestinmungen über
die Anordnung von Provinzial-Ständen in stlbiger, vom 2ten Januar 1827. — 27. 61 — 71.—
Kreis-Ordnung für dieselbe, vom 2ten Januar 1827. — 27. 71 — 74. — Theilnahme der Ri#ter-
schaft