Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fuͤnftes Sachregister. 1826. bis 1830. 
Spielkarten, (Tarok-Karten, deutsche Karten und Traplier-Karten), herabgesetzter Verkaufsprei 
derselben. 29. 100. 
Sportelfreiheit, bei Ablösungen in den ehemals königl. westphälischen, bergischen und französischen Landes- 
theilen. 29. 92. 
Spremberger Kreis, in der Niederlausitz, der bei demfelben nur noch verbliebenen Stadt Spremberg kann 
auf dem Kreistage nur Eine Stimme zugestanden werden. 27. 127. 
Staats-Ausgabe-Etat, ( letzteren. 
Staatsbuchhalterei,, deren Errichtung behufe der, der General-Konkrolle bisher obgelegenen Zusammen= 
stellungen der Uebersichten des Staatsvermögens, der Staats-Einnahmen und Ausgaben, in Ber- 
gleichung mit den Etats. 26. 45. — Erster Chef derselben ist immer derjenige Staatominister, welcher 
in Verwaltungs-Angelegenheiten bei des Königs Majestcät den Vortrog hat, zweiter Chef ist der jedes- 
malige Finanzminister; ebendafelbst. 
Staatsdiener, verabschiedete, Erkennung auf Verlust deren Titel und sonstiger Dienstprädikate bei Ver- 
gehen. 30. 2. — pensionirte, Zulässigkeit des Personal-Arrestes gegen selbige in Schuldensachen. 26. 14. 
— . auch Beamte, Regicrungsbeamte, Besoldungen, Pensionen 2c. 
Staatsdienst, zur Anstellung in selbigem werden Mennoniten unfähig, wenn sie sich der Militairpflicht 
entzichen. 30. 82. — (. übrigens Anstellungen. 
Staats-Einnahme-Etat, . letzteren. 
Staatsgläubiger, worauf sich die denselben außer der allgemeinen Garantie zugesagte Spczial-Garankie 
erstreckt. 26. 57. 
Staatsgüter, (Domainen, Forsten 2c.) Bestimmung deren Revenüen und Erlös aus deren Verdußerungen, 
Erbverpachtungen rc. zur regelmäßigen Verzinsung und Tilguug der Staatsschulden. 26. 57. — .. auch 
Domainen und Forsten. 
Staatsminisierium, den Verlammlungen desselben kann der Prásident des Staatsraths nach seiner Wahl 
beiwohnen, ohne Mitglied des ersteren zu sein. 28. 5. 
Staatspapiere, verlorne oder vernichtere, Verfahren bei deren Aufgebot und Amortisation. 28. 601 —63. 
s. auch Kassen-Anweisungen, Papiere, #ffentliche geldwerthe, desgl. Staatsschuldscheine. 
Staatsrath, der Präfident desselben kann den Versammlungen des Staatsministeriums nach seiner Wahl 
beiwohnen, ohne Mitglied des letzteren zu sein. 28. 5. 
Sctaatsschatz, welche zufällige Einnahmen als demselben übereignet anzusehen sind. 26. 58. 
Staatsschulden, Fonds und Revennen zu deren regelmäßigen Verzinsung und Tilgung. 26. 57. 
Staatsschuldscheine, deren Tilgung soll nicht mehr durch Verloosung, sondem fernerhin wiederum durch 
Ankauf stattfinden. 26. 18. — deren theilweise Einziehung gegen die um 6 Millionen Thaler ver- 
mehrten Kassenanweisungen. 27. 33. 
Stadte, Beschränkungen bei deren Neuanlagen oder Wiedcraufbau in der Nähe von Festungen. 28. 123. 
Städte-Befesiigungen, aus den letzten Kriegejahren erhalten, Anordnungen nücksichtlich derselben. 
28. 128. 129. 
Stadt-Mauern, hore, Thürme und Wälle, deren willkührliche Abtragung ist den Stadtgemeinen nicht 
gestattet. 30. 113. — verfallene, Aufbringung der Kosten zu deren Erhaltung und Wiederherstellung, 
im Fall diese für nothwendig erachtet werden; ebendaselbst. 
Stände, Kreis-, Verfahren bei deren Zusammenberufung. 30. 7. — deögl. bei Abfassung und Ueber- 
weisung ihrer Petitionen und Eingaben. 30. 7. 8. — einzelne Mitglieder derselben sind dazu nicht befugt; 
cbendaselbst. — deren Theilnahme an der Veranlagung der Klassensteuer und an der Prüfung der dagegen 
erhobenen Beschwerden. 30. 19. — deren Einrichtung, Versammlungen (Kreistage), und Abgcordnetr, 
(Kreistags-Abgeordnete, Kreis-Deputirte) nach der Kreis-Ordnung für die Provinz Preuten. 28. 
31— 38. — degl. für das Großherzogthum Posen. 29. 3 — 8. — desgl. für das Herzogthum Schle- 
sien,
	        
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