Fäuftes Sachregister. 1826. bis 1830. #xum
sien, die Grafschaft Glatz und die Oberlanfitz. 27. 71— 74. — desgl. für die Niederlausitz. 26. 112.
— Deklaration derselben in Beziehung auf die zum Spremberger Kreise gerechneten Städte. 27.127.—
Verhältnisse der Kreis -Konvente des alten Gubener Kreises. 29. 38. — desgl. der Soranschen und Trie-
belschen Vasallen-Konvente. 29. 64. — Kreis-Ordnung für die Provinz Sachsen. 27. 4—58.—
desgl. für Westpholen und die Rbeinprovinzen. 27. 117 — 122. — Mdodißtkation deren Bestimmungen
rücksichtlich der Theilnahme der ehemaligen Reichsstände (Standesherren) in diesen Provinzen an den Kreis-
Versammlungen und deren Beschlüssen. 27. 121.— 29. 17.
Stände, Provinzial-, nähere Bestimmungen über deren Anordnung in der Provinz Preußen. 28.
28—34. — desgleichen in dem Herzogehum Schlesien, der Grafschaft Glatz und dem Markgrafthum
Oberlausitz. 27. 61— 71. — in der Provinz Sachsen. 27. 47— 53. — in Beziehung auf dle Stadt
Oebisfelde. 27. 122. — desgl. in der Provinz Westphalen. 27. 109 — 117. — desgl. in den Rhein-
Mobinzen. 27. 103 — 109.
Standesherren, (vormalige Reichsstände), in Westphalen und den Rhelnprovinzen, Theilnahme derselben
an den Versammlungen und den Beschlüssen der Kreisstände durch Bevollmächtigte. 27. 121.— 29. 17.
Standesherrliche Besitzungen, in wie welt solche als im Kommunal-Verbande begriffen zu betrachten,
und gleich den landesherrlichen Domainen darin zu behandeln sind. 29. 117.
Ständische Angelegenheiten, Ressort der Ober-Präsidenten in selbigen. 26. 1. 7. — rücksschtlich der-
selben liegt den Regierungen nur ob, die Aufträge der letztem auszurichten. 26. 7.
Steinbrüche, deren Anlage und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 125.
Sceinkohlen, s. Brennmaterialien.
Steinpflastergeld-(Dammgelder-) Tarif, für die Stadt Demmin. 30. 141. — desgl. für Frankfurt
a. d. O. 26. 15. — für Lieberose. 26. 74. — für Vlotho. 26. 11.
Stempel, zu Gesuchen und amtlichen Ausfertigungen, deren Anwendung in Beziehung auf das dabei
obwaltende Privat-Interesse. 29. 16. — zu den bei den Heirathsakten erforderlichen Notorictäts=
Akten. 29. 1. — zu Verträgen über Angaben an Jahlungsstatt, nach dem Stempelsteuersatze vom
Kaufwerthe und von Kaufverträgen. 20. 21. — Vorschriften für deren Anmendung im Verkehr mit
Wechseln. 30. 9. 10. — desgl. bel kaufmännischen Assignationen und Handbilleto, so wie bei letres
de change und billets à ordre; ebendaselbst. — Strafbestimmungen für Uebertretungen dieser Vor-
schriften; ebendafelbst.
Stempelfreiheit, bei Ablssungen in den ehrmals königl. westphälischen, bergischen und franzsischen Landes-
theilen, und bei den daraus herworgehenden Eintragungen in die Hypothekenbücher. 29. 902. — der
Sechandlung und der Woll-Eigenthümer in deren Verhandlungen uber Belcihungs-, Lagerungs= und
Verkaufegeschäften. 26. 44.
Stempel-Gesetz, vom 7ten März 1822. — Abänderung und Erleichterung dessen Vorschriften über die
Stempclabgaben beim Verkehr mit Wechseln. 30. 9. 10.
Stempel-Kontraventionen, bei Wechseln, deren Bestrafung. 30. 9. 10.
Stempel-Steuer, gehört zu den allgemeinen Staatsabgaben, über deren Entrichtungs-Verbindlichkeit
der ordentliche Weg Rechtens nicht statt findet. 20. 10. — in wie weit davon nur eine Ausnahme
zuläßig ist; ebendaselbst.
Stempel-Tarif, Ernläuterung der darin vorkommenden Rubriken: „amtliche Ausfertigungen“ und
„Gesuche.“ 209. 10. — „HKaufverträge.“ 29. 21. — „Sgpielkarten.“ 29. 100. — Wechsel,
gezogenc. 30. 9.
Sterbe-Quartal, dessen Bewilligung für Kommunal-Beamte. 26. 13.
Stettiner See-Assekuranz-Gesellschaft, s. See-Assekuranz-Gesellschaft.
Steuer-Aerar, erbländisches und Seift-Naumburgischec, Auseinandersenung mit dem Großherzogkhum
Weimar= Eisenach rucksichtlich desselben in Beziehung auf die chemals königl. sächsischen Gebietstheile. 26.
(Anhang) S. 4.