Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Frist von vier Wochen, nach dem Empfange der Entscheidung der Regierung, 
ergriffen werden. 
Reklamationen gegen die im Laufe des Jahres vorkommenden neuen 
Besteuerungen werden ferner in bisheriger Art behandelt, jedoch erstreckt sich 
auch auf diese die festgesetzte Praͤklusivfrist, welche von dem Tage der Zustel- 
lung des Auszuges aus der Steuer-Rolle anzurechnen ist. 
Berlin, den 17ten Januar 1830. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
das Staatsministerim
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.