IV
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
In h a l t.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1831.
W. Febr.
12. März.
12. —
31. —
12. April.
16.
1831.
5. März.
9. April.
10. Mai.
26. März.
9. April.
8. Juli.
. —
10. Mai.
26. August.
Erkldrung, wegen Abanderung des #. 3. der
zwischen der Königl. Preußischen und der Groß-
herzogl. Mecklenburg-Schwerinschen Re-
gierung im Jahre 1811. abgeschlossenen Konven-
tion, wegen wechselseitiger Vu#altung und Aus-
lieserung der Vagabunden.
Publikations-Patent über die von der deutschen
Bundes-Versammlung unterm 10ten Fe-
bruar 1831. angenommene allgemeine Kartel-
Konvention.
Nachträgliche Erklärung in Betreff der zwischen
der Königl. Preußischen und der Fürstlich-
Waldeckschen Regierung im Jahre 1822. ver-
abredeten Maaßregeln zur Verhütung der Forst-
frevel in den Grenzwaldungen, rücksichel der
exekutiven Beitreibung der Holzwerths= und
Schadens-Ersatzgelder.
Allerhächst Kabinetsorder, wegen Einführung der
revidirten Städte-Ordnung.
Städte-Ordnung für die Preußische Monarchie.
Instruktion behufs der Geschaftsführung der Stadt-
verordneten.
Verordnung über die Einführung der Stdte-
Ordnung in den mit der Monarchie wieder und
neu vereinigten Provinzen und Landestheilen.
Allerhöchste Kabinetsorder über die Abänderung der
Fristen aus den Messen zu Naumburg.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Verlängerung
der Anmeldungsfrist für die Fideikommiß-An-
warter in den Landestheilen des ehemal. Groß-
herzogthums Berg bis zum 30sten April 1832.
Allerböchste Kabinetsorder, die Ernennung des
Geheimen Regierungsraths von Lamprecht
zum vierten Mitgliede der Hauptverwaltung der
Staatsschulden betreffend.
Uebereinkunft zu Mainz, unter den Uferstaaten des
Rheins und auf die Schiffahrt dieses Flusses sich
beziehende Ordnung. (nebst Beil.
Bekanntmachung der nachträglichen Erklärung vom
12ten März 1831. in Beziehung auf das mit
der Fürstl. Waldeckschen Regierung bestehende
Abkommen zur Verhütung der Vorfifrevel in den
Grenzwaldungen.
Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von
Preußen und Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu
Waldeck und Pyrmont, über die Vereinigung
des Fürstenthums Waldeck mit den westl. Preußi-
schen Provinzen zu einem Zollsysteme.
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