Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Da  die  Aufstellung  zweier  weiteren  überzähligen  Prokuratoren  bei  dem  K.  Gerichtshofe
  in  Ellwangen  beschlossen  worden  ist;  so  werden  die  Bewerber  um  diese
Stellen  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  gedachten  Gerichtshofe
  zu  melden.

2)  Da  die  Oberamtsrichtersstelle  in  Mergentheim  definitid  wieder  besett  werden
soll,  so  werden  die  Bewerber  aufgefordert,  sich  innerhalb  drei  Wochen  vorschriftmäßig
bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ellwangen  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Gerichts-Abtuarsstelle  in  Gmünd  werden  aufgesordert,
  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ellwangen  vorschriftmäßig
  zu  melden.

*)  Da  durch  die  Penstionirung  des  Dr.  Frößner  zu  Lorch  die  Stelle  eines  Oberamtsarztes
  in  dem  Oberamt  Welzheim  mit  dem  nunmehrigen  Sictze  in  der  Stadt
Welzheim  in  Erledigung  gekommen  ist,  so  werden  die  Vewerber  um  dieselbe  zu  Einreichung
  ihrer  Bittschriften  bei  der  K.  Regierung  des  Jaxtkreises  im  Laufe  der  nächsten
vier  Wochen  mit  dem  Anfügen  aufgefordert,  daß  mit  derselben  ein  Gehalt  von  500  fl.  aus
der  Staatskasse  und  von  150  fl.  aus  Körperschaftskassen,  nebst  dem  gewöhnlichen  doppelten
  Schreibmaterialien-Aversum  von  je  10  fl.  und  einer  Pferdsration  verbunden  ist.

5)  Die  Bewerber  um  die  bei  der  Finanzkammer  des  Donaukreises  erledigte  Revisorsstelle,
  mit  welcher  die  Normal-Besoldung  von  800  fl.  verbunden  ist,  haben  innerhalb
  vier  Wochen  bei  der  gedachten  Finanzkammer  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.