Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

Xo. 
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Benennung der Gegenstaͤnde. 
haupt die unter Apotheker-, Droguerie- und Farbewaaren gemeiniglich be- 
griffenen Gegenstaͤnde, sofern sie nicht besonders ausgenommen sind .. . ... 
Ausnahmen treten jedoch folgende ein, und zahlen weniger: 
b) Alaun 
Jc) Bleiweiß (Kremserweiß), rein oder versceceet ... . . ... # 
d) Mennige, Schmalte, gereinigte Soda (Mineral-Alkali), Kupfervitriol, ge- 
mischter Kupfer= und Eisenvitriol, weisser Titricod 
e) Eisenvitriol (grüner) 
#) Gelbe, grüne, rothe Farbenerde, Braunroth, Kreide, Ocker, Rothstein, Umbra; 
auch coher Flußspath in Stücken . . . . . .. 
8) 1) Galläpfel, Krapp, Kreuzbeeren, Kurkume, Quercitron, Safflor, Sumach, 
Waid und Wau 
2) Eckerdoppern, Knoppern 
h) Farbehölzer, in Blöcken oder geraspellllttttt . . . . . .. ... 
i) Korkholz, Pockholz, Cedernholz und Buchsbaum ... .. . .. .. . . . . . . . .. 
k) Pot= (Waid-) Asche, Weinstein; auch ungereinigte Soda 
1) Mineralwasser in Flaschen oder Krügen 
m) Salpeter, gereinigter und ungereinigter 
Mn) Salzsdure und Schwefelsäuer . . . .. 
o) Abfälle von der Fabrication der Salpetersäure und Salzsäure. 
p) Schwese.. .. . . . .. 
  
d) Terpentin und Terpentinsl (Kienöl) 
Anmerk. Nohe Erzeugnisse des Mincral-, Thier= und Pflanzenreichs zum Gewerbe und Meci-
	        
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