Benennung der Gegenstaͤnde.
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r—.
8|Flachs, Werg, Hanf, Heede
S
10
Getreide, Hülsenfruchte, Sämereien, auch Beeren:
5) Getreide und Hülsenfrüchte, als: Weizen, Spelz oder Dinkel, Gerste (auch
emälzte), Hafer, Heidekorn oder Buchweizen, Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse,
unsen und Wikke esM . .. .. . . . . .. . . . . . . . . ..
Anmerk. 1. Außer dem Rheinkreise wird in Bayern und Württemberg die Eingangsabgabe nach
der Beilage A., die Ausgangsabgabe nach der Beilage B. erhoben.
Anmerk. 2. Auf der Sächsisch-Böhmischen Grenze gehen die unter #. genaunten Getreidcarten
beim Landtransport zu folgenden ermäßigten Süätzen ein:
Weizen, Spelz oder Dinkel
Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linsen und Wicken
Hafer und Heidektoaoaoaoaoaoaoaoananann. .
Anmerk. 3. Hafer in Quantitäten unter einen Preußischen Scheffel oder bezichungsweise unter
2 Bayerischen Metzen und andere Getreidefruchte unter einen halben Preußischen
Scheffel oder unter 1 Bayerischen Metzen frei.
b) Sämereien und Beeren:
1) Anis und Ksmmemm ...
2) Oelsaat, als: Hanfsaat, Leinsaat und Leindotter oder Doder, Mohnsaamen,
Raps, Rübesaat
3) Kleesaat und alle nicht namentlich im Tarif genannten Sjmereien; ingleichen
Wachholderberen:
Anmerk. Auf einen Preußischen Scheffel Kleesaat können mit Einschluß des Sackes 95 Pren-
ßische oder 89 Zoll-Pfund) auf ein Bayerisches Schäffel desgleichen 360 Zoll-Pfund
gerechnet werden.
Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlgqlas (Glasgeschirr) . ....
Anmerk. An den Bayerischen und Wuͤrttembergischen Grenzen rechts vom Rhein wird erhoben
Bei loser Verpackung werden zu 1 Preuf. Cen'ner veranschlagt 51 Preußische
6: Altbaperische
oder
41 Nheinbayerische
Kubikfaf.
zu 1 Noll-Centner