Benennung der Gegenstaͤnde.
S
35H Stroh-, Rohr= und Basiwaaren:
a) Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schill
b) Stroh= und Bastgeflechte, grobe Strohhüte und Decken aus ungespaltenem
Stroh, Spahn= und Rohrhüre ohne Garnitur
c) seine Bast= und Strohhüüt ...
36|Talg (eingeschmolzenes Thierfett) ..
37 Theer, Daggert, gemeines Pech
388 Töpferthon und Topferwaaren:
a) Töpferthon für Porzellanfabriken (Porzellanerdee
b) Gemeine Töpferwaaren, Fliesen, Schmelztiegel
J) Einfarbiges oder weißes Fayence oder Steingut, irdene Pfeisen
Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes Fayence oder Steingut.
)Porzellan, weißßeeeee . . ..
s) Porzellan, farbiges und weißes mit farbigen Streifen, auch dergleichen mit
Malerei oder Vergolngggagagagaga
6) Fapence, Steingut und anderes Erdgeschirr, auch weißes Porzellan und Email
in Verbindung mit unedlen Mctalllen . . . . . ..
h) Dergleichen in Verbindung mit Gold, Silber, Platina, Semilor und andern
seinen Metallgemischen, ingleichen alles übrige Porzellan in Verbindung mit
edlen oder unedlen Metallen
30 ieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel
b) Ochsen und Stiirererr:
Anmerk. Pferde und andere vorgenannten Thiere sind steuerfrei, wenn aus kem Gebrauch, ter von
ihnen beim Eingange gemacht wirde, überzeugend hervorgeht, kaß sie als Zug= oder Last=
thiere zum Angespann eines Reise= oder Frachtwagens gehören, oder zum Waarentragen
dienen, oder die Pferde von Reisenden zu ihrem Fortkommen geritten werden müssen.
uhedsen welche der Mutter folgen, gehen frei ein.