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Benennung der Gegenstände.
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Tc) Schweine (ausgenommen Spanferkel),
1) gemdstete
2) magernrn .. . . ...
s)Hammel.................................................
g)AnderesSchaafvieh,8iegen,KälberundSpanferkel...............·.. .
Anmerk. Auf den Grenzlinien von Waldmuͤnchen bis Mariahilf bei Passau und von Schellen-
berg bei Salzburg laͤngs der Alpen bis an den Bodensee werden nach besonders hier-
uͤber zu gewaͤrtigender Verordnung Ochsen, Stiere, Kuͤhe und Jungvich gegen ermaͤ-
ßigte Abgabensaͤtze eingelassen.
Wachsleinwand, Wachsmousselin, Wachstafft, Wachswaaren:
a) Grobe, schwarze, unbedruckte Wachsleinvadddd
b) Alle andern Gattungen, ingleichen Wachsmousselin und Wachskafft
JP0) Feine bossirte Wachswaaren
Wolle und Wollenwaaren:
a) Rohe Schaafwolllll
b) Weißes drei= oder mehrfach gezwirnte wollene und Kamelgarn; desgleichen
alles gefärbte Garn
c) Wollene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher (Shawls), Tuch= und Filzwaa-
ren, Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker= und Putzwaaren, außer Berbin-
dung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl, ferner: dergleichen
Waaren aus andern Thierhaaren oder aus letztern und Wolle; endlich Waa-=
ren obiger Art in Berbindung mit andern nicht seidenen Spinnmaterialien
z3) im aus Wolle oder andern Thierhaaren, und dergleichen mit Leinen ge-
u)....................
Anmerk. Oeltuͤcher aus Roßhaaren zahlen die allgemeine Eingangsabgabe.