Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

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vorgelegt, und die Auswechselung der Ratifications-Urkunden soll spaͤtestens bin- 
nen sechs. Wochen hier in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin, den 30. März 1833. 
Carl Georg Maassen. Heinrich Anton v. Zeschau. 
(L. S.) (L. S.) 
Albrecht Friedrich Eichhorn. Carl Friedrich Ludwig 
v. Watzdorff. 
(L. S.) (L. S.) 
  
Die vorstehenden Verträge No. 1472., 1473. und 1474. sind ratificirt, 
und die Ratifccations-Urkunden sind am 28sten November d. J. zu Berlin aus- 
gewechselt worden. 
  
(No. 1475.) Vertrag zwischen Preußen, Kurhessen, Sachsen-Weimar-Eisenach) Sachsen- 
. Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg- 
Sondershausen, Schwarzburg-Rudolskadt, Reuß-Schleitz, Reuß-Greitz, 
und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, wegen Errichtung des Thüringischen 
Joll= und Handelsvereins. Vom 10ten Mai 1833. 
S#e Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und 
Mitregent von Hessen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- 
Weimar-Eisenach, Ihre Durchlauchten die Herzöge von Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg-Gotha, imgleichen Ihre Durchlauchten, 
die Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß- 
Schleitz, Reuß-Greitz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, in Erwägung, daß 
ihre nachfolgend benannten Länder und Landestheile wegen deren vermischter Lage 
und der hiedurch bedingten gegenseitigen Abhängigkeit des Verkehrs weder im 
Einzelnen die Einführung einer besonderen Jollgesegebung zulassen, noch geeig- 
net sind, abgesondert einem bereits bestehenden größeren Zollverbande angeschlos- 
sen zu werden, und von der Ueberzeugung ausgehend, daß sich nur in der Ver- 
einigung zu einem gemeinschaftlichen Jollsysteme die Aussicht eröffnec, diesen Lan- 
dern und Landestheilen nach deren immer fühlbarer werdenden dringendem Be- 
dürf-
	        
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