Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

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Gesetz-Sammlung 
  
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
No. 17.—— 
  
  
(No. 1545.) Allerhöchste Kabinetoorber vom 29sten Mai 1834., betreffend die Deklaration 
der Publikations-Patente vom 12ten März 1831. und 15ten Juni 1832. 
über die von der Deutschen Bundesversammlung angenommene allgemeine 
Kartel-Konvention. 
A## den Bericht vom 19ten v. M. will Ich die beiden Publikations-Patente 
vom 12ten März 1831. und 15ten Juni 1832. üb. die von der Deutschen Bun- 
desversammlung angenommene allgemeine Kartel-Konvention aus den von Ihnen 
angeführten Gründen dahin deklariren: daß desertirte Militairpersonen, welche 
den nach Artikel 18. der Bundes-Kartel-Konvention ihnen zustehenden Anspruch 
auf Amnestie vor dem Ablaufe der nach dem Publikations-Patente vom 15ten 
Juni 18932. bis zum 5ten Oktober 1832. verlängerten Frist nicht angemeldet 
haben, im Falle ihrer Rückkehr als Deserteure zur Untersuchung zu ziehen und 
mit Strafe zu belegen sind; jedoch sollen Mir die abgefaßten Sckofchtenmmis, 
vor ihrer Vollstreckung, zur Bestimmung über einen im Wege der Gnade etwa 
zu bewilligenden Erlaß der Strafe sedesmal vorgelegt werden. Die Perhdlte 
misse der ausgetretenen Milikairpflichtigen aber sollen im Falle ihrer Rückkehr 
durch die Provinzial-Regierungen einer genauen Prüfung unterworfen werden, 
nach deren Ergebnif das Ministerium des Innern und der Polizei zu bestim- 
men hat, ob solchen Individuen noch die Wohlthat der Amnestie zu Theil wer- 
den soll oder nicht. 
Berlin, den 29sten Mai 1834. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Ministerien der Justiz, der auswärtigen Ange- 
legenheiten, des Kriegs und der Polizei. 
  
Jahrgang 1834. (No. 1355 — 140. X Mo. 1546.)
	        
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