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Betten, modifzirt. Sie haben übrigens Sorge zu tragen, daß die Verhandlun-
gen wegen allgemeiner Einführung einschläfriger Bettstellen in den Natural=
Quartieren der Garnison-Mannschaften beschleunigt werden.
Teplitz, den 28sten Juli 1834.
Friedrich Wilhelm.
An die Minister des Kriegs und des Innern und
der Polizei.
(No. 1553.) Allerhöchste Kabineksorder vom 2ten August 1834., wegen Deklaration der
AUlerhöchsten Order vom 6ten März 1821., betreffend die Strafgesetze und
das Verfahren in ken Nheinprovinzen bei Staaksverbrechen und Dienst-
Vergehen der Beamten.
U. die Zweifel zu beseitigen, welche bei Anwendung Meines Erlasses vom
6Gten März 1821., betreffend die Strafgesetze und das Verfahren in den Rhein-
Provinzen bei Staatsverbrechen und Dienstvergehen der Beamten, entstanden
sind, deklarire Ich auf den Antrag des Scaatsministeriums die Vorschrift Nr.
3. dahin: daß dadurch alle Bestimmungen der G. 91—.213. des Titels 20.
Theils II. des Allgemeinen Landrechts ohne Ausnahme, mit Einschluß der im 6.
147. benannten #. 474 —498., in die Nheinprovinz eingeführt worden sind.
Ich setze zugleich fest, daß die Bestimmungen des Algemeinen Landrechts §66.
323—508. Tit. 20. Theil II., auf welche Nr. 4. Meines Erlasses vom 6ten
März 1821. sich bezieht, ohne Ausnahme auf alle Staatsbeamte angewendet,
und daß bei allen auf den Grund der gedachten 99. 91 — 213. und 323—508.
eingeleiteten Untersuchungen die Vorschriften der Allgemeinen Kriminalordnung
vom 11ten Dezember 1805. zur Richtschnur genommen werden sollen. Das
Staatsministerium hat diese Order durch die Gesetz Sammlung zur allgemeinen
Kenntniß und Machachtung zu bringen.
Berlin, den 2ten August 1834.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
(No. 155 l.)