Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

Ort:

 

1)  Ehemänner
haben  ohne  Rücksicht
auf  den  ehelichen
Güterstand  auch  das
in  Sachsen  steuerpflichtige
  Einkommen
der  Ehefrau  mit  anzugeben,
  sofern  nicht
die  Ehefrau  nach  §  3
Absatz  2  des  Einkommensteuergesetzes

besonders  zu  besteuern
  ist.

2)  Inhaber  der
elterlichen  Gewalt
haben  das  Einkommen
  aus  dem  ihrer
Nutznießung  unterliegenden
  Vermögen
der  Kinder  mit  anzugeben.


 

 

Brd.  Vers.  Listen-Nr.
oder
Straße  und  Haus-Nr.:

Einliommens-Dellaration.

Für  die  Einschätzung  zur  Einkommensteuer  gebe  ich  mein  —  und  meiner  Ehefrau  1)  —
jährliches  Einkommen  —  sowie  das  jährliche  Einkommen  aus  dem  meiner  Nutznießung
unterliegenden  Vermögen  meine  Kinde  2)  —  folgendermaßen  an?:

a)  aus  Grundbesitz,  namentlich  Betrieb  der  Land=  und  Forstwirtschaft  auf  eigenen  Grundstücken,  Verpachtung
von  Grundstücken,  Vermietung  von  Gebäuden  oder  Benubung  derselben  zur  eigenen  Wohnung  (nach  Abzug
der  Bewirtschaftungs-,  Reparatur=  und  Unterbe  ltungskosten)  .  .

b)  an  Kapitalzinsen,  Renten,  Apanagen,  Dividenden  von  Atien  oder  gupen  *  Ge  schäftsanteilen  bei  Gesellschaften
  mit  beschränkter  Haftung,  Auszügen  und  anderen  Gerechtsamen,  einschließlich  des  jährlichen
Wertes  von  Naturalgefällen,  soweit  solche  nicht  zu  den  unter  c  bezeichneten  Einkünften  gehören.

)  an  Gehalt,  Remuneration,  Wohnungsgeld,  Pension,  Wartegelo,  Tantieme,  Salör  und  Lohn  aus  amtlicher
  oder  sonstiger  Stellung,  sowie  aus  gewerblichen  und  persönlichen  Dienstverhältnissen,  einschließlich
des  jährlichen  Wertes  der  freien  Kost  und  Wohnung  und  aller  sonstigen  Natural=  und  Nebenbezüge

d)  aus  Handel,  Gewerbe,  überhaupt  aus  jeder  selbstüändigen  Erwerbstätigkeit,  einschlieblich  des  Betriebs  der
Landwirtschaft  auf  fremden  Grundstücken  (nach  Abzug  der  Betriebsunkosten)  .  ....

zusammen

 

Hiervon  sind  abzuziehen:  Mart

 

 

zusammen

Mar#

 

Mithin  beträgt  mein  jährliches  steuerpflichtiges  Gesamteinkommen

An  Grunpstücken,
meine  Ehefrau  —")  gegenwärtig  in  Sachsen  außerhalb  meines  untenbemerkten  Wohnorts  folgende:

 

gewerblichen  Betriebsstätten  und  Handeksnirderlassungen  besitzen  ich  —  und

Ich  bersichere  hiermit,  daß  ich  die  obigen  Angahen  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  gemacht  habe.

.,  am.  191

(Volle  Unterschrift:)

6)  Nicht  Zutreffendes  ist  zu  durchstreichen.