Ort:
1) Ehemänner
haben ohne Rücksicht
auf den ehelichen
Güterstand auch das
in Sachsen steuerpflichtige
Einkommen
der Ehefrau mit anzugeben,
sofern nicht
die Ehefrau nach § 3
Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes
besonders zu besteuern
ist.
2) Inhaber der
elterlichen Gewalt
haben das Einkommen
aus dem ihrer
Nutznießung unterliegenden
Vermögen
der Kinder mit anzugeben.
Brd. Vers. Listen-Nr.
oder
Straße und Haus-Nr.:
Einliommens-Dellaration.
Für die Einschätzung zur Einkommensteuer gebe ich mein — und meiner Ehefrau 1) —
jährliches Einkommen — sowie das jährliche Einkommen aus dem meiner Nutznießung
unterliegenden Vermögen meine Kinde 2) — folgendermaßen an?:
a) aus Grundbesitz, namentlich Betrieb der Land= und Forstwirtschaft auf eigenen Grundstücken, Verpachtung
von Grundstücken, Vermietung von Gebäuden oder Benubung derselben zur eigenen Wohnung (nach Abzug
der Bewirtschaftungs-, Reparatur= und Unterbe ltungskosten) . .
b) an Kapitalzinsen, Renten, Apanagen, Dividenden von Atien oder gupen * Ge schäftsanteilen bei Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, Auszügen und anderen Gerechtsamen, einschließlich des jährlichen
Wertes von Naturalgefällen, soweit solche nicht zu den unter c bezeichneten Einkünften gehören.
) an Gehalt, Remuneration, Wohnungsgeld, Pension, Wartegelo, Tantieme, Salör und Lohn aus amtlicher
oder sonstiger Stellung, sowie aus gewerblichen und persönlichen Dienstverhältnissen, einschließlich
des jährlichen Wertes der freien Kost und Wohnung und aller sonstigen Natural= und Nebenbezüge
d) aus Handel, Gewerbe, überhaupt aus jeder selbstüändigen Erwerbstätigkeit, einschlieblich des Betriebs der
Landwirtschaft auf fremden Grundstücken (nach Abzug der Betriebsunkosten) . ....
zusammen
Hiervon sind abzuziehen: Mart
zusammen
Mar#
Mithin beträgt mein jährliches steuerpflichtiges Gesamteinkommen
An Grunpstücken,
meine Ehefrau —") gegenwärtig in Sachsen außerhalb meines untenbemerkten Wohnorts folgende:
gewerblichen Betriebsstätten und Handeksnirderlassungen besitzen ich — und
Ich bersichere hiermit, daß ich die obigen Angahen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
., am. 191
(Volle Unterschrift:)
6) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.