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II. Verfahren bei der Desinfektion der verschiedenen
Gegenstände.
. 10.
A. Desinfektion der Menschen.
1) Der Genesenen.
Fberspne welche von weniger gefährlichen ansteckenden Krankheiten genesen sind,
ind in Seifwasser zu baden, oder am ganzen Körper damit zu waschen.
Bei gefährlicheren ansteckenden Krankheiten ist dem Bade= oder Wasch-
Wasser statt der Seife entweder Essig oder etwas Seifensiederlauge (niche über
1* Pfund auf 1 Bad) hinzuzusetzen.
Anmerkung. Wie die während der Krankheit benutzten Kleidungsstücke der Gene-
senen zu desinfiziren sind, ist weiter unten angegeben. (§F. 12. ad 2.)
2) Der Wärter und anderer Personen, welche mit den Kran-
ken längere Zeit zusammen gewesen sind.
Bei diesen findet dasselbe Verfahren statt, wie bei den Genesenen.
3) Derjenigen Personen, welche mit den Kranken nur kurze
Zeit zusammen gewesen sind.
Diese khun wohl, sich, bevor sie die Wohnungen der Kranken verlassen, Hände
und Gesicht mit gewöhnlichem Seifenwasser zu waschen.
Bei gefährlichen ansteckenpen Krankheiten ist statt des Seifenwassers eine
gehörig verdunnte Chlornatron= öder Chlorkalk-Solution zu nehmen. In Er-
mangelung derselben kann man sich hierzu eines Gemisches aus Wasser mit Essig
oder mit Seifenstederlauge bedienen.
Die bei gefährlicheren ansteckenden Krankheiten zugleich rathsame Desin-
fektion der Kleidungsstücke, einschließlich der Kopfbedeckungen, geschieht unter
Beobachtung der nöthigen Vorsicht am besten durch Chlorgas. Nachdem der
damit Bekleidete sich auf einen Stuhl gesetzt und ein Laken, unter welches auch
die Kopfbedeckung zu bringen ist, dergestalt umgenommen hat, daß es um den
Hals dicht anschließt, wird das Gefaähh mit der zur Emwickelung des Gases die-
nenden Mischung von 1 Loth Salzsaure und 1 Quentchen Chlorkalk unter den
Stuhl gestellt, und hier einige Zeit, höchstens 5 Minuten, gelassen.
4) Der Gestorbenen und derjenigen Personen, welche mit
den Leichen beschäftigt gewesen sind.
Leichen von Personen, welche an gefährlichen ansteckenden Krankheiten verstorben
sind, müssen, unter Freilassung des Gesichts, in große, mit starker Chlorkalk-
Solution getränkte Laken eingeschlagen und bei sich verzögernder Beerdigung,
besonders im Sommer, von Zeit zu Zeit mit dieser Solution besprengt werden.
Für Personen, welche mit dergleichen Leichen beschäftigt gewesen sind, gilt das
sub 3. dieses F. angegebene Verfahren. Bei etwa dabei emstandenen Berletzun-
gen ist aber so schnell als möglich ärztliche Hülfe zu suchen, und vorldußg eine
sorgfältige Reinigung der Wunde mit den eben dort angegebenen Mitteln zu
bewirken.
(No. 1078. . u. b.) (. 11.