Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregiüer 1331 bis 1835. 39 
Juli 1832 zu §. 15. der St. O. v. 19. Nov. 1808.) 32. 182. — öffentlicher Behörden, (Auk- 
tionskommissarien 2c.), Vorladung der unbekannten Gläubiger behufs der Rückgabe der von erstern 
bestellten Kautionen. (A. K. O. v. 11. Juli) 33. 80. 
Gewerkschaften, (bes Bergbaues), Berichtigung des begitimationspunkts in Prozessen wi ieselben. 
(A. K. O. v. 24. Oft.) 31. 226. 
Gicht, sanitärspolizeiliche Vorschriften hinsschtlich kerselben. (Regulativ v. 8. Aug.) 35. 263. — Des- 
infektionsverfahren bei derselben. (Anweisung v. 8. Aug.) 35. 284. — Belehrung über bieselte. 
(v. 8. Aug.) 35. Anh. S. 48. 
Glashütten, werden nur mißbräuchlich mit dem Namen Hütten belegt, und unterliegen daher der 
Gewerbesteuer. (A. K. O. v. 17. Dez. 1833.) 34. 5. 
Gldubiger, Sicherung und Verfolgung deren Rechte gegen ihre zahlungsunfähigen Schulbner, in 
Bejzichung auf die von letztern zum Nachctheile der erstern in unredlicher Absicht geschlossenen Ver- 
träge. (G. v. 26. Apr.) 35. 53— 56. — im Wege des summarischen Prozesses nach der Verord- 
nung vom 1. Juni 1833. Tit. 2.; ebendas. S. 56. — hyppothekarische, dieselben sind von 
der Aufnahme oder Anerkennung eines Veräußerungsvertrages durch die dabei mitwirkenden Richter 
und Notare in Keuntniß zu setzen. (Deklaration des §&. 54. Tit. 20. Thl. I. des A. L. R. v. 21. 
März) 35. 43. — siehe anch Hypothekenbücher. 
Gnadengehalt, siehe Militair-Gnadengehalt. 
Goldzahlungen, state Silberkourant, bei den Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben. 
(Erheb. Rolle v. 30. Okt.) 31. 211. — desgl. bei allen an die Scaatskassen in Silbergelbe zu lei- 
stensen Zahlungen, den Friedrichsd'or zu 52 Tblr. (A. K. O. v. 21. Nov.) 31. 254. 
Göritz, Stadt, im Frankfurter Regierungsbezirke, Feststellung der ständischen Rechte derselben. (A. K. 
D. v. 26. Okt.) 35. 220. 
Gothaer Geleits-Erhebung, Uebereinkunft mit Sachsen-Weimar-Eisenach, wegen deren Verle- 
gung. (v. 10. Aug.) 31. 175. 
Grber, sollen bei ansteckenden Krankheiten, wo möglich eine Tiefe von mindestens 6 Fuß erhalten. 
(Negulativ. v. 8. Aug.) 35. 218. 
Grafen, ehemals reichsständische, siche letztere. 
Greifswald, Universität, Einrichtung und Verwaltung der akademischen Gerichtsbarkeit und der aka- 
bemischen Polizei und Dieziplin bei derselben, nach den für die übrigen Universitäcen bestehenden 
allgemeinen Gesetzen. (A. K. O. v. 15. März) 35. 41. — Greifswalder Hofgericht, siehe letzteres. 
Grenzaufsichtsbeamten, in wie weit kieselben bei Ausübung ihres Dienstet von ihren Waffen Ge- 
brauch machen dürfen. (G. v. 28. Juni) 34. 83—86. — müssen sich der verletzten Kontrave- 
nienten möglichst annehmen. S. 841. — Untersuchung gegen die Beamten wegen etwaigen Miß- 
brauchs ihrer Waffen. S. 85. — kücksichtlich deren Bestrafung behält es in solchen Fällen bei den 
bisherigen Vorschriften der Gesetze sein Bewenden. S. 86. 
Grenzstreitigkeiten, bei Gemeinheitstheilungen 2c.), Kompetenz der General-Kommissionen in Schlich- 
tung derselben. (V. v. 30. Juni) 34. 100. f. 
Grumbach, Kanton, im ehemaligen Fürsienthum bichtenberg, siehe dieses und St. Wendel, Krei 
Grundabgaben, deren Unterscheidung von den nach §. 30. des Gewerbesteuer-Gesetzes vom 2ten 
November 1810. aufgehobenen Gewerbebetriebs-Abgaben. (Deklar. v. 19. Febr.) 32. 64. 
Grundabtretung, zum Chaufseebau, siehe Chausseen. — zu Kanälen und öffentlichen Flußbauten; 
siehe diese. 
Grundbesitz, auf solchen ist die Versagung des Bürgerrechts oder die Ausschließung von demselben 
von keinem Einflusse. (A. K. O. v. — Juli 1832. zu ös. 20. 21. und 39. der Städte-Ordn. v. 
19. Nov. 1808.) 32. 183. — in den ehemaligen Westphälischen kandestheilen, siehe diese. 
Grundeigenthümer, auswärtige von städtischen Grundstücken, sind nur zu den, dem Grundeigen- 
thume etwa aufgelegten Kommunal Leistungen verpflichtet. (R. Se. O. v. 17. März) 31. 16. — 
Verhaͤlt-
	        
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