46 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835.
Jnsurien, (Fortf.) «
erfolgtisUK.O.v-20.Dez.1834.)35.2-—auchaußerdemzuletztgebachkenFallistderDienstbehdrde
ruͤcksichtlich der darin verwickelten Militairpersonen und Beamten Mittheilung zu machen. (ebendas.) —
Kosten-Tragung in denselben nach eingewendetein Rechtsmittel und gefaͤlltem Erkenntnisse zweiter In-
stanz, in Anwendung der 6§. 223. u. 237. des Anhanges zur allgem. Gerichts-Ordnung. (Allerh. Deklarat.
v. 6. Okt.)31.224.— das Rechtsmittel des §. 223. ist auch dann zulässig, wenn in den Fällen des §.216. L.
eine fiskalische Untersuchung wider den Beleidiger eingeleitet ist. (ebendas.) — Abfassung des Erkennt-
nisses britter Instanz in denjenigen derselben, in welchen das Rechtsmittel der letztern zulässig ist. (A. K. O.
v. 29. Aug.) 35. 197. — in solchen sind alle vom stehenden Heere, den Garnison= und Invaliden=
Kompagnien auf unbestimmte Zeit beurlaubte Unteroffiziere und Soldaten, während ihrer Beur-
laubung, der Cirilgerichtsbarkeit unterworfen. (A. K. O. v. 9. Dez.) 34. 182.
Inowraclaw, Stadt, im Bromberger Regierungöbezirke, derselben wird die revibirte Stäbte-Ord-
nung vom 17. März 1831. verliehen. (A. K. O. v. 21. Sept.) 35. 215.
Inquistroriate, Befugniß derselben zu Abfassung der Erkenntnisse erster Instanz sowohl in Kriminal-
als fiskalischen Untersuchungs-Sachen. (A. K. O. v. 31. Jan.) 33. 14. — im Großherzogthume
Posen. (V. v. 16. Juni.) 34. 75.77.
anzenzug, in Mandats-, summarischen und Bagatell-Prozessen, siehe Prozesse.
Se die Bekanntmachung der Subhastationspatente durch dieselben unterbleibt, wenn
bergleichen in dem Regierungsbezirke des subhastirenden Gerichts nicht vorhanden sind. (A. K. O.
v. 12. Aug) 34. 158.
Intelligenz-Insertionszwang, in Beziehung auf die Gerechtsame des für Rechnung des großen
Potsdamschen Militair-Waisenhauses verwalteten Intelligenzblatt-Jnsticuts, tritt überall ein, wenn
die Einrichtung eines Intelligenzblatts für nöthig gehalten wird. (A. K. O. v. 18. März) 34.
71. — gilt auch für die Provinz Sachsen. (ebendas.) — die rückslchtlich desselben von der Verwal-
tung des Intelligenzwesens erlassenen oder noch eintretenden mildernden Verfügungen erhalten die
Allerhöchste Genehmigung. (ebendaf.)
Interventions-Ansprüche, Verhandlung der Rechtsstreitigkeiten über dieselben im summarischen
Prozeß nach der Verorbnung vom 1. Juni 1833. Tit. 2. (G. v. 26. April.) 35. 56.
Invaliden, Militair-, Berücksichtigung derselben bei Besetzung städtischer Beamten. Stellen. (K.
St. O. v. 17. März.) 31. 23. — ganzlicher Verlust ihres Gnabengehalts, wenn sie eines vor
ober nach ihrer Entlassung aus dem Milicairdienste begangenen Verbrechens, welches währenb ihres
Militairdienstes die Ausstofung aus dem Soldatenstande zur Folge gehabt haben würde, überführt
find. (A. K. O. v. 25. April.) 35. 46. — diese allgemeine Vorschrift ist auch, in Deklaration der
Allerhöchsten Kabinets-Order vom 17. März 1829. (S. 42.), auf die im Civildienste angestelleen
Militair-Invaliden anzuwenden. (A. K. O. v. 25. April) 35.46.— Ausspruch dieses Verlustes Seltens
der Gerichtshöfe in den Erkenntnissen. (ebendaf.)
Invaliden-Kompagnien, die von denselben beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten sind, während
ihrer Beurlaubung, in Kriminal= und Injurien-Sachen der Civil-Gerichesbarkeit unterworfen.
(A. K. O. v. 9. Dez.) 34. 182. — Ausspruch des Verlustes des Gnadengehalts gegen bieselben
bei begangenen Verdrechen. (ebendas.) — siehe auch Militair-Gnadengehalt und Invaliden.
Johannis, darunter soll bei Wohnungs-Mieths-Verträgen der iste Juli verstanden werben.
(A. K. O. v. 30. Juni.) 34. 92.
Ilrennastairen, in der Rheinprovinz, Aufnahme von Gemüthskranken in bieselben. (A. K. O.
v. 6. Nov.) 31. 252.
Juden, rucksichtlich der Ertheilung des Börgerrechts an dieselten bewendet es allenthalden, wo bas
Edikt vom 11. März 19812. nicht gilt, bis zu anderweiter gesetzlicher Bestimmung, bei der jetzt
bestehenden Verfassung. (A. K. O. v. # Juli 1832. zu §. 19. der St. O. v. 19. Nov. 1808.)
N2. 183. — sind zu den Stellen der Ober-Bürgermeister und Bürgermeister nicht befähigk.
St.