Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

52 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Krankheiten, austeckende, Errichtung von Testamenten bei Personen, welche sich in den wegen der er- 
stern gesperrten Häusern, Strasien oder Gegenken befinden. (A. K. O. r. 12. Juli.) 31. 156. — An- 
wendung der desfallsigen Bestimmungen auch in Neu-Vorpommern. (A. K. O. r. 19. Juni) 32. 179.— 
Sistirung aller gerichtlichen Kontumazial-Bestimmungen und Präklusionen gegen eben dieselben Per- 
sonen. (A. K. O. v. 12. Juli.) 31. 156. — diese Sistirung soll auf unbekannte Interessenten keine 
Anwendung finden. (A. K. O. v. 25. Juli.) 31. 157. — am häußigsten rorkommende, sanitäts polizei- 
liche Vorschriften zur Verhütung und Beschränkung derselben. (Staats-Minist. Bekanntmach. v. 28. Okt., 
und A. K. O. nebst Regulativ v. S. Aug.) 35. 239 —2068. — die früheren, wegen einzelner Krankheiten 
bereits ertheilten Vorschriften sind, so weit sie von dem vorgekachten Regulativ abweichen, aufgehoben. 
(A. K. O. v. 8. Aug.) 35. 2410. — Anweisung zum Desinfektionsrerfahren in und nach denselben. 
(v. 8. Aug.) 35. 269—286. — allgemeine Belehrung über die Natur derselben und das Verhalten 
in und nach denselben. (v. 8. Aug.) 35. Anhang S. 1—70. — siehe auch Cholera. 
Krätze, Krankheit, sauitätspolizeiliche Anordnungen rücksichtlich cerselben. (Regulativ v. 8. Aug.) 35. 
200 ff. — Deoinfektionsverfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 283. — allgemeine Be- 
lehrung über dieselbe. (v. 8. Aug.) 3.5. Anh. S. 39 — 41. 
Krebs, Krankheit, sanitäts-pelizeiliche Vorschriften wegen derselben. (Regulativ r. S. Aug.) 35. 263.— 
Desinfektiongverfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 281. — Belehrung über dieselee. 
(v. S. Ang.) 35. Anh. S. 47. 
Kredit-Institut, Königl., bessen Errichtung für Schlesien, behufs der Aufnahme von Kapitalien 
auf Gütern hinter den schon eingetragenen landschaftlichen Pfandbriefen 2c. (Verordn. v. 8. Juni) 
35. 101—132. — allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung, Fonds, Rechte und Verpflich- 
tungen 2c. des Instituto. S. 101— 101. — Verfahren bei Nachsuchung und Ertheilung der jetzt 
mnu kreirken Pfandbriefe B. und Ausfertigung der dazugehdrigen Zinskoupong. S. 101—109. 127. 
— Verpflichtung des Pfandbriefschuldners und Rechte des Kredit= Instituts gegen denselben. 
S. 109— 111. — Rechte und Pflichten der Inhaber der Pfantbricfe B. S. 111— 116. — Til= 
gung der Pfandbriese. S. 117— 119. — Fonds des Kredit-Instituts und Kosien. S. IIy. 120. — 
Niederlegung und Verwaltung der Deposital= und Pupillengelder bei demselben. S. 120— 123. — 
Nebengeschäfte des Kredit-Instituts, als: Bewilligung von Darlehnen auch binter den Pfandbriefen 
B., Regulirung der Vermögens-Angelegenheiten verschuldeter Gutsbesitzer und Besugnis des Kre- 
dit-Instituts, hypothekarische Darlehne gegen depositalmäßige Sicherheit zu bewilligen. S. 123—125. 
— Amtsverhältnis und Rechnungslegung des Kredit-Inffimuts. S. 125. — Kostenz Stempel= und 
Portofreiheit desselben. S. 120. 
Kredit-Institure, Krekit-Ornungen 2c. laneschaftliche, siehe Landschaften. 
Kreisdeputirte, dazu sind Juden in der Provinz Pesen nicht wahlfähig. (V. v. 1. Juni) 33. 70. 
Kreis-Justizräthe, deren Ansiellung im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Frankfurt. (V. v. 30. 
dov.) 33. 297—302. — dieselben haben den Rang der Oberlandesgerichtsräthe, welche ihnen 
jedoch rorgehen; ebendas. 
Kreisstraßen, Ressort der Verwaltung für Handel, Fabriken und Bauwesen rücksichtlich derselben. 
(A. K. O. v. 26. Jan. und Staats-Minist. Bekanntmach. v. 6. Febr.) 35. 11. 
Kreis-Bermittelungs-Behörden, zu mehrerer Beförderung gürlicher Vercinigungen in den zum 
Ressort der General-Kommissionen gehörigen Augelegenheiten, deren Wahl) Bestellung und Wir- 
kungskreic. (V. v. 30. Juni) 31. 96 —98. — dieselben bestehen aus 2 bis 6 zuverlässigen und 
sachkundigen, von den Kreisständen zu wählenden Kreis-Eingesessenen, (Kreigverordneten). S. 97. — 
sie führen ihre Geschäfte unter Direktion des Kreislandraths und der Gencra“-Kommission. S. 97. 
— die Oekonomic-Kommissarien und Kreis-Justizkommissarien mussen ihnen den nachgesuchten Bei- 
stand leisten. S. 97. 
Kreisverordnete, Ernennung derselben zu Kommissarien der General-Kommisssoncn. (V. v. 30. Juni) 
34. 106. — müssen dazu in Eid und Pflicht genommen werden, wenn sie nicht Staatsdiener sind; 
ebendaf. Kriegs-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.