52 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835.
Krankheiten, austeckende, Errichtung von Testamenten bei Personen, welche sich in den wegen der er-
stern gesperrten Häusern, Strasien oder Gegenken befinden. (A. K. O. r. 12. Juli.) 31. 156. — An-
wendung der desfallsigen Bestimmungen auch in Neu-Vorpommern. (A. K. O. r. 19. Juni) 32. 179.—
Sistirung aller gerichtlichen Kontumazial-Bestimmungen und Präklusionen gegen eben dieselben Per-
sonen. (A. K. O. v. 12. Juli.) 31. 156. — diese Sistirung soll auf unbekannte Interessenten keine
Anwendung finden. (A. K. O. v. 25. Juli.) 31. 157. — am häußigsten rorkommende, sanitäts polizei-
liche Vorschriften zur Verhütung und Beschränkung derselben. (Staats-Minist. Bekanntmach. v. 28. Okt.,
und A. K. O. nebst Regulativ v. S. Aug.) 35. 239 —2068. — die früheren, wegen einzelner Krankheiten
bereits ertheilten Vorschriften sind, so weit sie von dem vorgekachten Regulativ abweichen, aufgehoben.
(A. K. O. v. 8. Aug.) 35. 2410. — Anweisung zum Desinfektionsrerfahren in und nach denselben.
(v. 8. Aug.) 35. 269—286. — allgemeine Belehrung über die Natur derselben und das Verhalten
in und nach denselben. (v. 8. Aug.) 35. Anhang S. 1—70. — siehe auch Cholera.
Krätze, Krankheit, sauitätspolizeiliche Anordnungen rücksichtlich cerselben. (Regulativ v. 8. Aug.) 35.
200 ff. — Deoinfektionsverfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 283. — allgemeine Be-
lehrung über dieselbe. (v. 8. Aug.) 3.5. Anh. S. 39 — 41.
Krebs, Krankheit, sanitäts-pelizeiliche Vorschriften wegen derselben. (Regulativ r. S. Aug.) 35. 263.—
Desinfektiongverfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 281. — Belehrung über dieselee.
(v. S. Ang.) 35. Anh. S. 47.
Kredit-Institut, Königl., bessen Errichtung für Schlesien, behufs der Aufnahme von Kapitalien
auf Gütern hinter den schon eingetragenen landschaftlichen Pfandbriefen 2c. (Verordn. v. 8. Juni)
35. 101—132. — allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung, Fonds, Rechte und Verpflich-
tungen 2c. des Instituto. S. 101— 101. — Verfahren bei Nachsuchung und Ertheilung der jetzt
mnu kreirken Pfandbriefe B. und Ausfertigung der dazugehdrigen Zinskoupong. S. 101—109. 127.
— Verpflichtung des Pfandbriefschuldners und Rechte des Kredit= Instituts gegen denselben.
S. 109— 111. — Rechte und Pflichten der Inhaber der Pfantbricfe B. S. 111— 116. — Til=
gung der Pfandbriese. S. 117— 119. — Fonds des Kredit-Instituts und Kosien. S. IIy. 120. —
Niederlegung und Verwaltung der Deposital= und Pupillengelder bei demselben. S. 120— 123. —
Nebengeschäfte des Kredit-Instituts, als: Bewilligung von Darlehnen auch binter den Pfandbriefen
B., Regulirung der Vermögens-Angelegenheiten verschuldeter Gutsbesitzer und Besugnis des Kre-
dit-Instituts, hypothekarische Darlehne gegen depositalmäßige Sicherheit zu bewilligen. S. 123—125.
— Amtsverhältnis und Rechnungslegung des Kredit-Inffimuts. S. 125. — Kostenz Stempel= und
Portofreiheit desselben. S. 120.
Kredit-Institure, Krekit-Ornungen 2c. laneschaftliche, siehe Landschaften.
Kreisdeputirte, dazu sind Juden in der Provinz Pesen nicht wahlfähig. (V. v. 1. Juni) 33. 70.
Kreis-Justizräthe, deren Ansiellung im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Frankfurt. (V. v. 30.
dov.) 33. 297—302. — dieselben haben den Rang der Oberlandesgerichtsräthe, welche ihnen
jedoch rorgehen; ebendas.
Kreisstraßen, Ressort der Verwaltung für Handel, Fabriken und Bauwesen rücksichtlich derselben.
(A. K. O. v. 26. Jan. und Staats-Minist. Bekanntmach. v. 6. Febr.) 35. 11.
Kreis-Bermittelungs-Behörden, zu mehrerer Beförderung gürlicher Vercinigungen in den zum
Ressort der General-Kommissionen gehörigen Augelegenheiten, deren Wahl) Bestellung und Wir-
kungskreic. (V. v. 30. Juni) 31. 96 —98. — dieselben bestehen aus 2 bis 6 zuverlässigen und
sachkundigen, von den Kreisständen zu wählenden Kreis-Eingesessenen, (Kreigverordneten). S. 97. —
sie führen ihre Geschäfte unter Direktion des Kreislandraths und der Gencra“-Kommission. S. 97.
— die Oekonomic-Kommissarien und Kreis-Justizkommissarien mussen ihnen den nachgesuchten Bei-
stand leisten. S. 97.
Kreisverordnete, Ernennung derselben zu Kommissarien der General-Kommisssoncn. (V. v. 30. Juni)
34. 106. — müssen dazu in Eid und Pflicht genommen werden, wenn sie nicht Staatsdiener sind;
ebendaf. Kriegs-