Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 55
Krotoschin, Stadt, im Posenschen Reglerungsbezirke, derselben wird die revidirte Stäbte-Ordnung
vom 17. März 1831 verliehen. (A. K. O. v. 29. Nov.) 34. 182.
Krugverlagsrechte, in wie fern solche bei Anlegung von Gast= und Schankwirthschaften zu berück-
sichtigen sind. (A. K. O. v. 7. Febr.) 35. 20. — in der Provinz Posen durch Verjährung ober
ausdrückliche Verträge erworben, in deren Besitz bleiben die Eigenehümer oder Erbpächter eines
Grundstücks. (G. v. 13. Mai) 33. 59. — die Errichtung von Verträgen darüber ist auch ferner
gestattet; ebendaf.
Kulmische Kreis, siehe Culmische Kreis.
Kunstgehülfen, minderjährige oder großfährige, noch unter vterlicher Gewalt stehende, deren perfön-
licher Gerichtsstand am Orte ihres Aufenthalts. (A. K. O. v. 4. Juli) 32. 175. — auch wenn sse
als Kläger auftreten. (A. K. O. v. 5. Dez.) 35. 291.
Kunsihändler, dürfen sich als solche ohne Genehmigung der Provinzial-Regierung nicht etabliren und
ihr Gewerbe selbstständig betreiben. (A. K. O. v. 23. Okt.) 33. 290. — Bestrafung derselben für
Uebertretung dieses Verbots; ebendas.
Kunstsammlungen, städtischer Gemeinen, zu deren Veräußerung ist die Genehmigung des Ministe-
riums des Innern erforderlich. (R. St. O. v. 17. März) 31. 29.
Kunststraßen, siehe Chausseen.
Kuratel, gegen stäbtische Beamte rerfügt, Verfahren gegen dieselben, nach erfolgter Amtssuspension, in
Beziehung auf Besoldungs-Zahlung, Entlassung und Pensions-Bewilligung. (A. K. O. v. 26. Apr.) 32.142.
— während derselben ruht auch dac!ertheilke Bürgerrecht. (R. St. O. r. 17. März) 31. 14.
Kurhessen, siehe Hessen, Kurfürstenthum.
Kurmark, Prorinz, Wahl der Abgeordneten oder Stellvertreter Seitens der mit Altmärkschen Städ-
ten zu einer Kollektirstimme vereinigten Städte der Priegnitz für den Kommunal-Landtag der Kur-
mark. (A. K. O. v. 26. Okt.) 35. 229. — Abtretung von Grund und Boden zum Chausseebau in
derselben und Geldentschädigung dafür. (A. K. O. v. 8. Aug.) 32. 202. — Anwendung dieses
Verfahrens auch bei Geldentschädigungen für den zu Kandlen und öffentlichen Flußbauten abgetre-
tenen Grund und Boden in derselben Provinz. (A. K. O. v. 26. Dez. 1833) 34. 8. — siehe auch
Brandenburg, Provinz.
Kurnik, Stadt, im Posenschen Regierungs-Bezirke, berselben wird die revidirte Städte-Ordnung vom
17. März 1831 rerliehen. (A. K. O. v. 18. Okt.) 35. 225.
Kurs, öffentlicher auf jeden Inhaber lautender Papiere, Verfahren bei deren Außer= und Wiederein-
setzung in denselben. (G. v. 16. Juni) 35. 133.
Kurzebrack, Fährgeld-Tarif für die dortige Weichsel-Ueberfahrt. (r. 31. Juli) 35. 219.
L.
Landeshoheitliche Rechtsverhaͤltnisse, und fiskalische, genauere Beobachtung der Grenzen zwischen
denselben. (A. K. O. v. 4. Dez.) 31. 255. f.
Landesverrätherei, Untersuchung und Bestrafung der Verbrechen derselben Seitens des Kammerge-
richts, als des kafür bis auf Weiteres ausschließlich bestimmeen Gerichthofes. (A. K. O. r. 25. Apr.) 35.47.
Landgemeinden, durch den Ankauf von Rittergütern und deren Vertheilung verschuldet, in den
Kreisen der Prorinz Schlesien: Leobschütz, Ratibor, Cosel und Strehlen, Anordnungen für die de-
finitire Berichtigung dieses Schuldenverhältnisses. (A. K. O. v. 19. Aug.) 35. 181— 192. — in
der Prorinz Sachsen, siehe diese.
Land= und Stadtgerichte, die bei denselben fungirenden richterlichen Beamten legen den Ticel als
Justizräthe ab, und führen denjenigen als: „vand= und Stakètgerichts.“ „ Stadkgerichts-“ ober
„Landgerichtordthe.“ (A. K. O. v. 1. Nor.) 35. 230. — deren Einrichtung in dem Großherzogthum
Posen nach den bestehenden landräthlichen Kreisen. (V. v. 16. Juni) 3 4. 75. 76. — Anordnung
bestimmter Gerichtstage an entfernten Orten durch Kommissarien derselben. S. 77. — Auflösung der
in demselben bestehenden and= und Friedensgerichte; ebendas. S. 78. Land-