66 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835.
Militairpersonen, (Forts.)
rechtigte, aktive, deren Befrei ng von allen Beitraͤgen zu den Gemeinde--Lasten. (A. K. O. v. 29.
Mai) 34. 74. — in der Rheinprovinz, Verfahren bei Arrest-Anlagen auf den abzugsfähigen Ge-
haltstheil derselben, in sofern sie nicht im Wege der gerlchtlichen Exekution erfolgen. (A. K. O. v.
24. Sept.) 32. 225. — in Kasernen und andern äahnlichen Dienstgebäuden wohnend, Exekutions-
Vollstreckung gegen dieselben durch Requisitionen der Militairgerichte. (A. K. O. v. 4. Jan.) 33. 3.
— Verfahren rücksichtlich derselben bei deren Verwickelung in Injurien-Sachen und bei Verzichtlel-
stung auf Bestrafung deren Beleidiger. (A. K. O. v. 20. Dez. 1831.) 35. 2. — im Dienst begrif-
fene, strenge Bestrafung der gegen dieselben verübten Widersetzlichkeit und Mißhandlungen. (V. v.
17. Aug.) 35. 170. f. — deögl. in der Rheinprovinz, nach den Vesti umungen der Krim. Orbn.
und der 66. 646— 618. Tit. 20. Thl. II. des A. L. R. (N. K. O. r. 25. Okk.) 35. 227. — deren
Bestrafung für Diebstähle an Sachen, welche nicht Einen Thaler an Werth erreichen, und welche
von Feldern, aus Gärten oder von andern nicht unter genauer Aussicht und Verwahrung stehenben
Orten entwendet worden, in analoger Anwendung der Bestimmungen der A. K. O. v. 20. April 1835.
(S. 46.) mit Ausnahme der Diebstähle an Sachen der Kameraden. (A. K. O. v. 30. Juli) 35. 169.
— auf dem Marsche befinèlich, Verfahren rücksichtlich derselben bei ansieckenden Krankheiten. (Re-
gulativ v. B. Aug.) 35. 245. — desgl. bei der Cholera; ebendas. S. 252. — siehe auch Osfiziere,
Soldaten, desgl. Landwehr-Offtziere, Landwehrmänner; auch Todessälle, Todtenscheine und Tesktamente.
Militairpflichtige, welche nach dem vollendeten 20sten bebensjahre in den Kriegsdicust treten, kön-
neu auch nur um eben so viele Jahre später wieder ausereten. (A. K. O. v. 3. Nor.) 33. 293.—
biesenigen, welche als alleinige Ernahrer ihrer Familien dreimal zurückgesiellt sind, sollen ger nicht mehr
zur Aushebung herangezogen, vielmehr nur noch der allgemeinen Ersatzreserre überwiesen werden;
ebendas. S. 294. — wegen Körperschwäche dreimal zurückgestellt, sollen, wenn sie später felddienst-
brauchbar werden, bis zum vollendeten 26ten Lebensjahre zur Ergänzung der Kriegsreserve dienen;
ebendas. — tritt deren Dienstfähigkeit aber erst nach dem zurückgelegten 25sten Lebensjahre ein, so
fallen sie der allgemeinen Ersatzreserve zu; ebendas. — werden in der Provinz Westphalen erst mit
21 Jahren ausgehoben. (A. K. O. v. 30. Jan.) 31. 20. — ausgetretene, nach Ablauf der burch
die Bundes Kartel-Konvention bewilligten Amnestie zurückgekehrt, deren Behandlung. (A. K. O. v.
29. Mai) 34. 123. (siehe auch Kartel-Konvention.)
Militairpflichtigkeit der Juden in der Provinz Posen. (V. v. 1. Juni) 33. 68. — können davon
burch Erlegung des Rekrutengeldes befreit werden; ebendas.
Militair-Straf-Abtheilungen, in den Festungen, in wiefern auf Einstellung der den Civilgerichten
unterworfenen Verbrecher bei denselben nicht mehr zu erkennen ist. (A. K. O. v. 30. Juli 1832.
Nr. 1385.) 32. 205. f. — Erstreckung des richterlichen Ausspruches in sollen Fällen auch auf
Cntlassung der letzteren aus ihrem Militairverhältnisse; ebendas. S. 206.
Militairstraßen, siehe Durchmarsch, und Ecappen-Konvention.
Militair-Unterrichtsanstalten und Schulen, Amtsobliegenheiten der Militairprebiger rücksichtlich
berselben. (Milit. Kirch. Ordn. v. 12. Febr.) 32. 74. 93 —96.
Militair-Wachen, strenge Bestrasung der gegen dieselten verübten Widersetzlichkeiten. (V. v. 17.
Aug.) 35. 171. — desgl. in der Rheinprovinz nach den Bestimmungen der Kriminal-Ordnung und
den Is. 616—648. Tit. 20. Thl. II. des A. L. R. (A. K. O. v. 25. Oktbr.) 35. 227.
Milzbrand, Thierkrankheic, sanitätspolizeiliche Vorschriften hinsichtlich derselben. (Regulativ v. 8.
Aug.) 35. 266 —268. — Desinfektionsverfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 285. —
Belehrung über dieselbe. (v. S. Aug.) 35. Anh. S. 60 —66.
Minden, Stadt, derselben wird die revidirte Städte-Ordnung vom 17. März 1831. verliehen.
(A. K. O. v. 11. Noobr.) 32. 229.
Mindenscher Regierungsbezirk, siehe Paderbornsche Dilgungskasse.
Minder-