Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 71 
Ordnung, öffentlicke, Wiederherstellung und Aufrechthaltung derselben und der dem Gesfetze schulei- 
gen Achtung bei Aufläufen und Straßen-Unfug. (V. v. 17. Aug.) 35. 170. — in den Bundesstag- 
hben, siehe deese. 
Ordnungestrasen, in wie weit solche die Bürgermeister und Oberbürgermeister, als Vorsihende im 
Magistrate, auferlegen können. (N. St. O. v. 17. März.) 31. 26. 
Origmale, gerichtlicher Instrumente, deren Vertretung durch beglaubte Abschriften. (A. K. O. v. 6 Nor.) 
34. 180. 
Ostern, darunter soll bei Wohnungs-Miechsverträgen der i#te April rerstanden werden. (A. K. D. 
v. 30. Juni) 34. 92. 
Optrreußische Landschaft und Pfandbriefe, slehe kandschaften. 
Ostrowo, Stadt, im Posenschen Reglerungsbezirke, derselben wird die revidirte Städteordnung rom 
17. Mirz 1831. verliehen. (A. K. O. v. 3. Juni.) 35. 98. 
Ottweiler, Kanton, im ehemaligen Fürstenthume bichtenberg, siebe dieses und St. Wendel Krei 
P. 
Päbsiliche Regierung, siehe Kirchenstaat. 
Paderbornsche Tilgungskasse, deren Errichtung zur Erleichterung der Ablösung der Neallasten in 
den Kreisen Pakerbern, Bürcn, Warburg und Hörter, Mindenschen Regierungsbezirks. (A. K. O. 
v. 17. Sept. u. Reglement v. 16. Aug.) 34. 171 —17. 
Pape#ere, unter öffentlicher Autorität auf jeten Inhaber aucgesertigt, Verfahren bei deren Außer= 
und Wicderinkurssetzungen. (G. v. 16. Juni.) 35. 133. f. — mit Beschlag belegte, Verfahren wegen 
derselben. (ebendas) — desgl. wegen Realisation der dazu gehörigen Zinskoupons und Zinsscheine. 
(ebendas.) — an jeden Inhaber zahlbar, dürsen ohne Allerhöchste Genehmigung nicht ausgestellt und 
in Umlauf gesetzt werden. (G. v. 17. Juni.) 33. 75. — das zur Ausstellung derselben ertheilte lan- 
kesherrliche Privilegium muß seinem ganzen Inhalte nach durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht 
werden; ebendas. — ohne Genehmigung bereits ausgegebene, deren Einziehung und Gestaktung der 
Einklagung gegen den Aussteller derselten; ebendas. — Geldstrase für diejenigen, welche künftig der- 
gleichen vertotene Papiere ausstellen und in Umlauf setzen; ebendas. — die auf jeden Brief Inhaber 
gestellten Wechsel dersenigen Personen, welche kaufmannische Rechte haben, bleiben von obiger Be- 
stimmung ausgeschlossen; ebendaf. 
Papiergeld, cie zu dessen Anfertigung bestimmten Stiche, Platten, Stempel und Formen dürfen ohne 
schriftliche Anweisung der betreffenden Behörde weder gefertig", noch auch davon Abdrücke verab- 
solgt werden. (G. v. 6. Juni.) 35. 90. 
Parochiallasten, (und Beiträge), deren beistung Seitens der Militalrgemeinden an die Civilgemein= 
ben. (Milit. c Ord. v. 12. Febr.) 32. 103. 101.— in Schlesien, siehe Pfarr-Zehentoerfassung. 
Parochial-Verhältuisse, der Militair-Gemeinden, lehe dlese. 
Parochien, in welchen Fällen solche als erloschen zu betrachten sind. (G. v. 13. Mai.) 33. 51. — 
Verwenkung deren Vermögen und Kirchengebdube; ebendas — Deklaration der sich darauf bezie- 
benden Bestimmungen des A.. R. Th. 11. Tit. 6 66 177.179. 189. 192. ff. u. Tit. 11. 9. 308.; ebendafs. 
Parzelirungen, von Grundeigentum, Nichrerhöhung der Grundsteuer bei Repartition derselben auf 
erstere, und Abanderung der §. 3. des Landkultur= Edikto vom 14. September 1811. rücksichtlich 
derselben. (A. K. O. v. 22. Mai.) 33. 65. — siche auch Gemeinheicstheilungen, guteherrlich-bäuer= 
liche Regulirungen, Ablösurgen. 
Pisse, (Reisepaͤsse), deren Vussertigung und Fuͤhrung waͤhrend der asiatischen Cholera. (A. K. O. 
v. 5. Febr.) 32. 42. (Insiruktion v. 31. Jan.) 32. 47. ö1I. f. — dürfen an Persenen, welche an 
onsleckenden Krankheiten leiden., nicht ertheilt werden. (Regulativ v. 8. Aug) 35. 245. — der Sec- 
und Schiffsreisenden, Verfahren rücksichtlich derselben nach der Polizeiordnung für die Häsen und 
Binnengewässer von Swinemände und Stettin, vom 22. August 1833. — 33. 93. 91. — siehe auch 
beichenpässe. Patri-
	        
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