Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 71
Ordnung, öffentlicke, Wiederherstellung und Aufrechthaltung derselben und der dem Gesfetze schulei-
gen Achtung bei Aufläufen und Straßen-Unfug. (V. v. 17. Aug.) 35. 170. — in den Bundesstag-
hben, siehe deese.
Ordnungestrasen, in wie weit solche die Bürgermeister und Oberbürgermeister, als Vorsihende im
Magistrate, auferlegen können. (N. St. O. v. 17. März.) 31. 26.
Origmale, gerichtlicher Instrumente, deren Vertretung durch beglaubte Abschriften. (A. K. O. v. 6 Nor.)
34. 180.
Ostern, darunter soll bei Wohnungs-Miechsverträgen der i#te April rerstanden werden. (A. K. D.
v. 30. Juni) 34. 92.
Optrreußische Landschaft und Pfandbriefe, slehe kandschaften.
Ostrowo, Stadt, im Posenschen Reglerungsbezirke, derselben wird die revidirte Städteordnung rom
17. Mirz 1831. verliehen. (A. K. O. v. 3. Juni.) 35. 98.
Ottweiler, Kanton, im ehemaligen Fürstenthume bichtenberg, siebe dieses und St. Wendel Krei
P.
Päbsiliche Regierung, siehe Kirchenstaat.
Paderbornsche Tilgungskasse, deren Errichtung zur Erleichterung der Ablösung der Neallasten in
den Kreisen Pakerbern, Bürcn, Warburg und Hörter, Mindenschen Regierungsbezirks. (A. K. O.
v. 17. Sept. u. Reglement v. 16. Aug.) 34. 171 —17.
Pape#ere, unter öffentlicher Autorität auf jeten Inhaber aucgesertigt, Verfahren bei deren Außer=
und Wicderinkurssetzungen. (G. v. 16. Juni.) 35. 133. f. — mit Beschlag belegte, Verfahren wegen
derselben. (ebendas) — desgl. wegen Realisation der dazu gehörigen Zinskoupons und Zinsscheine.
(ebendas.) — an jeden Inhaber zahlbar, dürsen ohne Allerhöchste Genehmigung nicht ausgestellt und
in Umlauf gesetzt werden. (G. v. 17. Juni.) 33. 75. — das zur Ausstellung derselben ertheilte lan-
kesherrliche Privilegium muß seinem ganzen Inhalte nach durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht
werden; ebendas. — ohne Genehmigung bereits ausgegebene, deren Einziehung und Gestaktung der
Einklagung gegen den Aussteller derselten; ebendas. — Geldstrase für diejenigen, welche künftig der-
gleichen vertotene Papiere ausstellen und in Umlauf setzen; ebendas. — die auf jeden Brief Inhaber
gestellten Wechsel dersenigen Personen, welche kaufmannische Rechte haben, bleiben von obiger Be-
stimmung ausgeschlossen; ebendaf.
Papiergeld, cie zu dessen Anfertigung bestimmten Stiche, Platten, Stempel und Formen dürfen ohne
schriftliche Anweisung der betreffenden Behörde weder gefertig", noch auch davon Abdrücke verab-
solgt werden. (G. v. 6. Juni.) 35. 90.
Parochiallasten, (und Beiträge), deren beistung Seitens der Militalrgemeinden an die Civilgemein=
ben. (Milit. c Ord. v. 12. Febr.) 32. 103. 101.— in Schlesien, siehe Pfarr-Zehentoerfassung.
Parochial-Verhältuisse, der Militair-Gemeinden, lehe dlese.
Parochien, in welchen Fällen solche als erloschen zu betrachten sind. (G. v. 13. Mai.) 33. 51. —
Verwenkung deren Vermögen und Kirchengebdube; ebendas — Deklaration der sich darauf bezie-
benden Bestimmungen des A.. R. Th. 11. Tit. 6 66 177.179. 189. 192. ff. u. Tit. 11. 9. 308.; ebendafs.
Parzelirungen, von Grundeigentum, Nichrerhöhung der Grundsteuer bei Repartition derselben auf
erstere, und Abanderung der §. 3. des Landkultur= Edikto vom 14. September 1811. rücksichtlich
derselben. (A. K. O. v. 22. Mai.) 33. 65. — siche auch Gemeinheicstheilungen, guteherrlich-bäuer=
liche Regulirungen, Ablösurgen.
Pisse, (Reisepaͤsse), deren Vussertigung und Fuͤhrung waͤhrend der asiatischen Cholera. (A. K. O.
v. 5. Febr.) 32. 42. (Insiruktion v. 31. Jan.) 32. 47. ö1I. f. — dürfen an Persenen, welche an
onsleckenden Krankheiten leiden., nicht ertheilt werden. (Regulativ v. 8. Aug) 35. 245. — der Sec-
und Schiffsreisenden, Verfahren rücksichtlich derselben nach der Polizeiordnung für die Häsen und
Binnengewässer von Swinemände und Stettin, vom 22. August 1833. — 33. 93. 91. — siehe auch
beichenpässe. Patri-