82 Sechstes Sachregisier. 1831. bis 1835.
Nekureverfahren (Cortk)
Mai.) — deögl. bei Aufhebung der Zwange= und Bannrechte in der Provinz Posen.
0. v. 13. 555 * 0 — in Sereitigkeiten zwischen Gütern und Gemeinden in den ehemaligen
westphälischen Landestheilen der Prorinz Sachsen. (V. r. 31. März) 33. 61. — gegen Erkenntnisse
der Untergerichte in Bagatellsachen, in Anwendung des . 18. Tit. 26. der Prozesordnung. (A. K. O.
"v. S. Aug.) 32. 199. — siehe auch Rechtsverfahren, Prozesse und Strafen.
Relegation, als Strase für Seudirende, Anordnungen rücksichtlich derselben. (Bundesbeschluß v. 11.
Novbr. 1834. und Allerh. Bekanntmach. desselben v. 5. Dez.) 35. 289 —292
Religions-Unterricht, dessen Ertheilung an Kinder der Militair-Gemeinden. Wilit. Kirch. Ordn. v. 12.
Febr.) 32. 83. 89. — in der Rheinprovinz, Strafverfahren Seitens der Polizei-Verwaltungs-Behoͤr
den wegen Versäumung und Vernachlässigung desselben. (A. K. O. v. 20. Juni.) 35. 131. — siehe
auch Einsegnung.
Rencen-Ausspielungen, auswärtige, sind fremden Lotterien gleich zu achten, und daher die Dheil-
nahme an denselben verboten und strafbar. (A. K. O. v. 8. Novbr.) 35. 236. — dahin gehört auch
die von einer Gesellschaft Antwerpener Kaufleute unternommene Renten-Ausspielung. (ebendaf.)
Rettung aus Gefahr, siehe Verdienst-Denkmünze für dieselbe.
Reuß-Plauen, Fürstenthum, jüngerer binie, Uebereinkunst mit demselben wegen gegenseitiger Verhütung.
und Bestrafung der Forst= und Jagdfrevel, vom 1. Mai und Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Juni
1831. — 34. 79. (desgl. Ark. 36. in der folgenden Uebereinkunft über die Rechtspflege v. 5. Juli.) 31.
129. — Ucbereinkunft mie demselben wegen gegenseitiger Beförderung der Rechtspstege vom 5. Juli
und Bekanntmachung vom 1. August 1834. — 31. 121— 132. — Gerichtsbarkeit in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten. S. 121— 128. — Gerichtsbarkeic in nicht streitigen Sachen. S. 126. — Straf
gerichtsbarkeit, Außlieferung der Verbrecher, der Geflüchteten, der Ausländer 2c. S. 129 — 131. —
beschränkte Verbindlichkeit zur Kostenerstattung. S. 131.
Reuß-Schleitz, Reuß-Greitz, Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, siehe Thüringische Staaten.
Revisions-Erkenntnisse, sollen alle, ohne Unterschied der Gerichtshöfe, ron welchen sie ergehen, mit
Enescheidungsgründen versehen, mit diesen ausgefertigt und den Parteien publizirt werden. (A. K. O.
v. 19. Juli.) 32. 193.
Revisions= und Kassationshof, Rheinischer, in Berlin, Befugniß desselben, nach erfolgter Kassa-
tion eines Urtheils die Hauptsache, die er zu seiner materiellen Entscheidung faktisch noch nicht hin-
reichend vorbereitet findee, an die Instanzgerichte zur Instruktion und zum Erkennenisse zurück zu verwei-
sen; und Verpflichtung der letztern, nach den von ersterm festgesetzten Rechtsgrundsätzen und Normen
zu verfahren und zu erkennen. (A. K. O. v. 8. Juli.) 34. 89. — die durch den §. 6. der Ver-
ordnung vom 21. Juni 1819. prorisorisch bestätigten, der obigen Festsetzung enegegenstehenden Be-
stimmungen in den Verfügungen der Rheinischen General-Gouvrnements vom 28. April, 6. Mai und
20. Juli 1814. werden aufgehoben. (ebendas.)
Revisions-Kollegien, zur Entscheidung in 2#er Instanz bei Appellationen gegen die Entscheidungen
der General-Kommissionen, Erläuterung, Ergänzung und Abänderung der über deren Anordnung
ergangenen Verordnung vom 20. Juni 1317. (V. r. 30. Juni.) 34. 112 — 115. — Zuziehung
von Oekonomie-Verständigen Seitens derselben. (V. v. 30. Juni.) 34. 103.
Revisions-Rechtsmittel, vorläusige Bestimmungen rücksichtlich desselben, unter Abanderung und Er-
gänzung der desfallsigen Vorschriften der allgemeinen Gerichts-Ordnung. (V. v. 14. Dezbr.) 33.
302—308. — diese Bestimmungen ereten mit dem Usten März 1834 in Wirksamkeic. S. 308. —
Fristbestimmung zur Einlegung desselben. (ebendas.) S. 307. — die Enescheidung in der Revisions=
Instanz wird ausschließlich dem Geheimen Ober-Tribunal beigelegt. S. 308. — in wie fern die
Vorschriften der obigen Verordnung vom 11. Dezember 1833 auch auf die bei den General-
Kommissionen anhängigen gutsherrlich-bäuerlichen Negulierungen, Gemeinheitstheilungen und Ab-
lösungen anwendbar sind. (A. K. O. v. 15. März.) 34. 61. — (V. v. 30. Jun.) 34. nr¼ d
Rhein-