118 Nachtráge zu den jährlichen chronologischen Uebersichten von 1831. bis 1835.
Datum
der
Gesetze J ½ Jahrgang.Seite.
Verordnun-
gen 2c.
1831. % ·
12.Novbr.Tarif,nachwelchembasBruckengeldbecbenBarkschi 1832
Bruͤcken zu Ruͤtzen zu erheben ist.
11. Dezbr. Allerhoͤchste Kabinetsorder, betreffend die Allerhoͤchsten Bestim- 1832
mungen hinsichtlich der Abpfändung baarer Gelder
gegen Civilbeamte, so wie gegen Offiziere und Mili-
tairbeamte, ingleichen wegen deren Anwendung auf die Pen-
sionen der Offiziere, der Militair= und Cirilbeamten.
— Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Erweiterung der von der 1832
Direktion der See-Assekuranz-Kompagnie zu Stettin
für ihren Bevollmächtigten auszustellenden Vollmacht.
18. — Gesetz, über die Präklusion fiskalischer Ansprüche in der 3
1832. Rheinprorinz.
6. Septbr.] Beschluß der deutschen Bundesversammlung, die Sicherstellung 25
der Rechte der Schrifesteller und Verleger gegen den Nach-
druck betreffend.
27. Okebr., Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Verleihung und Einführung 1833
der reridirten Städteordnung vom 17. März 1831. in
der Stadt Lissa.
9. Dezbr.Allerhöchste Kabineksorder, wegen des öffentlichen Taback- 1833
rauchens in den Städten.
26. — Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend das Aufhören des Kapi- 1833
tal-Indults der Westpreußischen Landschafk, Erhö-
hung des Quittungogroschens und Bildung eines Tilgungs-
1833. Fonds für dieselbe.
2. Novbr. Allerhöchste Kabinetsorder, den Abbruck der ständischen Gut-
achten und Petitionen betreffend.
8. Dezbr. Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Vergütung der von den
18. —
—.
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Kommunen für die Land-Gendarmerie gelieferten Fou-
rage.
Allerhöchste Kabinetsorder, die Befugniß der Civil-Staatsbeam=
ten und Civil= Staatspensionaire zur Herabsetzung der bei der
General-Wittwenkasse versicherten Wittwen-Pensionen
betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der Gewerbesteuerfreiheit des
Hüttenbetricbs und der Gewerbesteuerpflichtigkeit der
Hammerwerkc.
Auszug aus der Allerhöchsten Kabineksorder, wegen Verleihung
der revidirten Städrcordnung vom 17. März l831.
an die Stadt Höxter.
Allerhöchsie Kabinetsorder, betreffend die in Bezug auf den
9. 21. der vorläufigen Verordnung über das Judenwesen
im Großherzogthum Posen vom I. Juni 1933. erlassene
Allerhöchste Bestimmung wegen der Familiennamen der
Indeu in dieser Provinz.
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Anwendung der Vorschrife
im §. 122. des Gewerbe-Polizeigesetzes vom 7. September
1I811. — den Gewerbebetrieb der Kommissionaire
betreffend — auf die Provinzen, in welchen dieses Gesetz
nicht publizirt ist, mit Ausnahme der Rheinprovinz.