Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 8. — 
  
  
(Jo. 1598.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom LIten April 1835., betreffend die Befreiung 
der 6 volle Wochen bei den Fahnen versammelten Landwehr-Mannschaften 
von der Klassensteuer. 
A# Ihren Antrag vom 22sten v. M. genehmige Ich, daß, wie auf den 
Grund Meiner Order vom 6ten März 1830. den Landwehr-Artillerie-Rekruten, 
auch den übrigen Landwehr-Mannschaften, wenn sie sechs volle Wochen bei den 
Fahnen versammelt sind, die Klassensteuer auf zwei Monate erlassen werde. 
Berlin, den I##en April 1835. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Scaats= und Kriegsminister, General-Lieutenant v. Witzleben 
und an den Wirklichen Geheimen Rath Grafen v. Alvensleben. 
  
(No. 1599.) Allerhöchste Kabinersorder vom 20sten April 1835.) durch welche des Känigs 
Majestät den Stäbten Schmiegel und Schrimm im Großherzogthume Po- 
sen die revidirte Städteordnung vom 17t6en März 1831. zu verleihen ge- 
ruht haben. 
A## Ihren Bericht vom Sten d. M. will Ich den Städten Schmiegel und 
Schrimm im Großherzogthume Posen, dem Wunsche derselben gemäß, die re- 
vidirte Städteordnung vom 17ten März 1831., mit Ausnahme des auf dortige 
Provinz nicht anwendbaren zehnten Titels derselben, verleihen, und überlasse 
Ihnen, mit deren Einführung den Ober-Präsidenten der Provinz zu beaustragen. 
Berlin, den 20sten April 1835. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staateminister v. Rochow. 
  
Jabrgang 1835. (No. 15089— 1000. J (No. 1600.) 
(Ausgegeben zu Berlin ken 126en Mai 1835.)
	        
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