Chronologische Uebersicht
der in der Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten
vom Jahre 1837.
enthaltenen Verordnungen.
Datum Iusgegrben Nr.r.
des u Inhalt. des des Ge-Seire.
Gesetzesꝛc.j Berlin. Stuͤcks setzes
1836. 1837.
16. Sepe. 12. April.Reglement, den Debit der Arzeneiwaaren 7. 1788. 455
berreffend.
17.Oktbr. — Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch das vorste- 7. 1787. 41.
hende Reglement genehmigt wird.
4. Dezbr.]7. Febr. Regulativ, den Gewerbebetrieb im Umher- . 1772 14
zieben betreffend. (Anl.)
13. — 31. Janr. JAllerhöchste Kabinetsorder, ber die Beobachtung . 1767. 1.
der mildernden Bestimmungen der 66. 218.
und 315. der Konkurs-Ordnung bei allen Exe-
kutionen. -
2. — #u — Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den wegen der 1. 1768. 2.
# 1— 16. Thl. II. Tit. 19. des Allg. L. R.
entstandenen Zweisel über die Verpflichtung
der Kommunen zu Unterstützungen heimath-
loser Armen.
31. — 227. Febr. Allerhöchste Kabinetsorder, den Gewerbebetrieb . 1772. 13.
im Umherziehen und das desfallsige Regula- (mit Anl.)
tiv vom 4. Dezember 1836. betreffend.
31. — 8. April. Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von 6. 17864.—38
Preußen und Sr. Königl. Hoheit dem Großher=
zoge von Oldenburg, betreffend die Zoll= und
Handelsverhältnisse, ingleichen die Besteue-
rung der innern Erzeugnisse in dem Fürstenthume
Birkenfeld.
31. — 20. Novbr. Tarif zur Erhebung eines Pflastergeldes für 20. 1831. 150.
1837. die Stadt Neuwied. (Anl.)
10. Janr.31. Janr.Allerhöchste Kabinersorder, betreffend die Entschä- 1. 1769. 3.
digung der Geistlichen und Schullehrer in
den mit der Monarchie wieder vereinigten Landes-
tbeilen der Rheinprovinz und der Provinz
Westphalen, wegen des, durch die Veränderun-
gen in Ansehung der Grundsteuer seit dem Jahre
1806. an ihrem Einkommen erlittenen Verlustes.
10. — 31. — Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die in den 1. 1770. 6.
vormals zum Herzogthum Warschau gehöri-
gen Landestheilen, so wie in den vormals West-
phälischen Theilen der Provinz Sachsen bei
denjenigen Kirchenämtern und Schulstel-
len anzuwendenden Grundsätze, welche der im
Jahre 1806. genossenen Immunitäten und Be-
günstigungen binsichtlich der Grundsteuer der zu
ihren Docationen bestimmten Grundsücke durch