Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

Chronologische Uebersicht 
der in der Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 
vom Jahre 1837. 
enthaltenen Verordnungen. 
  
  
Datum Iusgegrben Nr.r. 
des u Inhalt. des des Ge-Seire. 
Gesetzesꝛc.j Berlin. Stuͤcks setzes 
1836. 1837. 
16. Sepe. 12. April.Reglement, den Debit der Arzeneiwaaren 7. 1788. 455 
berreffend. 
17.Oktbr. — Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch das vorste- 7. 1787. 41. 
hende Reglement genehmigt wird. 
4. Dezbr.]7. Febr. Regulativ, den Gewerbebetrieb im Umher- . 1772 14 
zieben betreffend. (Anl.) 
13. — 31. Janr. JAllerhöchste Kabinetsorder, ber die Beobachtung . 1767. 1. 
der mildernden Bestimmungen der 66. 218. 
und 315. der Konkurs-Ordnung bei allen Exe- 
kutionen. - 
2. — #u — Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den wegen der 1. 1768. 2. 
# 1— 16. Thl. II. Tit. 19. des Allg. L. R. 
entstandenen Zweisel über die Verpflichtung 
der Kommunen zu Unterstützungen heimath- 
loser Armen. 
31. — 227. Febr. Allerhöchste Kabinetsorder, den Gewerbebetrieb . 1772. 13. 
im Umherziehen und das desfallsige Regula- (mit Anl.) 
tiv vom 4. Dezember 1836. betreffend. 
31. — 8. April. Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von 6. 17864.—38 
Preußen und Sr. Königl. Hoheit dem Großher= 
zoge von Oldenburg, betreffend die Zoll= und 
Handelsverhältnisse, ingleichen die Besteue- 
rung der innern Erzeugnisse in dem Fürstenthume 
Birkenfeld. 
31. — 20. Novbr. Tarif zur Erhebung eines Pflastergeldes für 20. 1831. 150. 
1837. die Stadt Neuwied. (Anl.) 
10. Janr.31. Janr.Allerhöchste Kabinersorder, betreffend die Entschä- 1. 1769. 3. 
digung der Geistlichen und Schullehrer in 
den mit der Monarchie wieder vereinigten Landes- 
tbeilen der Rheinprovinz und der Provinz 
Westphalen, wegen des, durch die Veränderun- 
gen in Ansehung der Grundsteuer seit dem Jahre 
1806. an ihrem Einkommen erlittenen Verlustes. 
10. — 31. — Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die in den 1. 1770. 6. 
  
  
vormals zum Herzogthum Warschau gehöri- 
gen Landestheilen, so wie in den vormals West- 
phälischen Theilen der Provinz Sachsen bei 
denjenigen Kirchenämtern und Schulstel- 
len anzuwendenden Grundsätze, welche der im 
Jahre 1806. genossenen Immunitäten und Be- 
günstigungen binsichtlich der Grundsteuer der zu 
ihren Docationen bestimmten Grundsücke durch 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.