Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

IV 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1837. 
  
Datum Ausgegeben 
des in .% 
Gesetzessch, Berlin. 
Inhal t. 
Nr. 
bes 
Stuͤcks 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1837. 1837. 
10. Janr. 20. Novbr. 
18. — 2. März. 
21. — 81. Janr. 
31. — 5. April. 
7. Febr.2. März. 
7. — 124 — 
13. — 24. — 
13. — l21. — 
18. — 5. April. 
28. — 25. Mai. 
9. März. 24. Märx. 
  
  
bie Warschauischen oder Wesiphälischen Steuer- 
Gesetze verlustig gegangen sind. 
Allerhöchste Kabinetsorder, durch welche der Stadt 
Neuwied die Erhebung eines Pflastergeldes 
nach dem anliegenden Tarif vom 31. Dezember 
1836. bewilligt wird. 
Allerhöchste Kabinetserder, mit dem Tarif für die 
Fähranstalt auf dem Pregel flusse bei Net- 
tienen, im Regierungsbezirke Gumbinnen. 
Verordnung, die autonomische Sukzessions-Be- 
sugniß der Rheinischen Ritterschaft und das 
darüber latefindende schiedsrichterliche Verfahren 
betreffend. 
Tarif, nach welchem das Brückengeld beim soge- 
nanmen Hundspaß im Gubrauer Kreise vom 
Dominio Nieder-Schüttlau zu erheben ist. 
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Besugniß der 
Behörden, durch polizeiliche Bestimmungen die 
äußere Heilighaltung der Sonn= und Fest- 
tage zu bewahren. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der gesetzlichen 
Feiertage der katholischen Kirche in der 
Rheinprovinz. 
Allerhöchste Kabinettorder, die Ernennung des Ge- 
heimen Staateministers Rother zum Chef der 
Hauptbank und des Gebeimen Ober-Regierungs= 
Rarbs v. Lamprecht zum Präsidenten des Haurt- 
Banko-Direkoriums, mit dem Nange eines Ra- 
tbes erster Klasse, betreffend. 
Tarif, nach welchem das Ufergeld für das Ein- 
und Ausschiffen bei Neusalz a. d. O. zu ent- 
richteu ist. 
Tarif, nach welchem das Niederlagegeld für 
Benugung des Abladeplatzes am Oderufer zu 
Neusalz zu entrichten ist. 
Allerböchste Kabinetsorder, die Strase des Adels- 
verlustes in der Rbeinprovinz betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Ausschließung 
der Oeffentlichkeit bei Verbandlungen von 
Religions-Angelegenheiten und kirchli- 
chen Verhältnissen. 
Statut der Stistung für die Rheinische ritter- 
bürtige Ritterschaft, zum Besten der von der 
Sukzession in das Grundeigenthum auesgeschlos- 
senen Söhne und Töchter. 
Verordnung für den Justitiarius der Königlichen 
und Prinzlichen Hofmarschall-Aemter. 
  
20. 
  
1831. 
(mit Anl) 
1773. 
(mit Anl.) 
1771. 
1780. 
1774. 
149.152. 
17. 
7—12. 
19. 
21. 
79—95. 
21—28. 
 
	        
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