IV
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1837.
Datum Ausgegeben
des in .%
Gesetzessch, Berlin.
Inhal t.
Nr.
bes
Stuͤcks
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1837. 1837.
10. Janr. 20. Novbr.
18. — 2. März.
21. — 81. Janr.
31. — 5. April.
7. Febr.2. März.
7. — 124 —
13. — 24. —
13. — l21. —
18. — 5. April.
28. — 25. Mai.
9. März. 24. Märx.
bie Warschauischen oder Wesiphälischen Steuer-
Gesetze verlustig gegangen sind.
Allerhöchste Kabinetsorder, durch welche der Stadt
Neuwied die Erhebung eines Pflastergeldes
nach dem anliegenden Tarif vom 31. Dezember
1836. bewilligt wird.
Allerhöchste Kabinetserder, mit dem Tarif für die
Fähranstalt auf dem Pregel flusse bei Net-
tienen, im Regierungsbezirke Gumbinnen.
Verordnung, die autonomische Sukzessions-Be-
sugniß der Rheinischen Ritterschaft und das
darüber latefindende schiedsrichterliche Verfahren
betreffend.
Tarif, nach welchem das Brückengeld beim soge-
nanmen Hundspaß im Gubrauer Kreise vom
Dominio Nieder-Schüttlau zu erheben ist.
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Besugniß der
Behörden, durch polizeiliche Bestimmungen die
äußere Heilighaltung der Sonn= und Fest-
tage zu bewahren.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der gesetzlichen
Feiertage der katholischen Kirche in der
Rheinprovinz.
Allerhöchste Kabinettorder, die Ernennung des Ge-
heimen Staateministers Rother zum Chef der
Hauptbank und des Gebeimen Ober-Regierungs=
Rarbs v. Lamprecht zum Präsidenten des Haurt-
Banko-Direkoriums, mit dem Nange eines Ra-
tbes erster Klasse, betreffend.
Tarif, nach welchem das Ufergeld für das Ein-
und Ausschiffen bei Neusalz a. d. O. zu ent-
richteu ist.
Tarif, nach welchem das Niederlagegeld für
Benugung des Abladeplatzes am Oderufer zu
Neusalz zu entrichten ist.
Allerböchste Kabinetsorder, die Strase des Adels-
verlustes in der Rbeinprovinz betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Ausschließung
der Oeffentlichkeit bei Verbandlungen von
Religions-Angelegenheiten und kirchli-
chen Verhältnissen.
Statut der Stistung für die Rheinische ritter-
bürtige Ritterschaft, zum Besten der von der
Sukzession in das Grundeigenthum auesgeschlos-
senen Söhne und Töchter.
Verordnung für den Justitiarius der Königlichen
und Prinzlichen Hofmarschall-Aemter.
20.
1831.
(mit Anl)
1773.
(mit Anl.)
1771.
1780.
1774.
149.152.
17.
7—12.
19.
21.
79—95.
21—28.