Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 21. — 
  
  
(No. 1900.) Reglement für die Feuersozietät der sämmtlichen Städte des Regierungsbezirks 
Gumbinnen. Vom 29. April 1838. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
haben bei den in Unsern Staaten vorhandenen Feuer-Versicherungs-Sozietäten, 
vornädmlich durch die Erfahrung der neueren Zeiten, mannigsache Mängel und 
Unvollkommenheiten wahrgenommen. Insbesondere haben sich die in dem Feuer- 
Sozietäts-Reglement für die sämmtlichen kleinen Städte des Königreichs Preu- 
hen vom 25. Juli 1723. enthaltenen Bestimmungen, durch welche die inneren 
Rechts= und Verwaltungs-Berhdlenisse geordnet werden sollen, meistens so un- 
vollständig gezeigt, daß die Revision und Berichtigung derselben zu einem drin- 
genden Bedürfnisse geworden ist. Wir haben daher Allergnädigst befohlen, daß 
das Feuersozietdts-Wesen einer Revision unterworfen werde, und nachdem die- 
selbe bewirkt und die Interessenten darüber vernommen worden sind, so verord- 
nen Wir wie folgt: 
1. Es soll für die im Bezirke der Regierung zu Gumbinnen bele- Allacmein- 
genen Staͤdte fortan nur Eine oͤffentuͤche Sozietaͤt bestehen, deren Zweck auf Bechtmmmun, 
gegenseitige Versicherung von Gebduden gegen Feuersgefahr gerichtet, und un 
welcher also die Gefahr dergestalt gemeinschaftlich übernommen ist, daß sich 
seder Theilnehmer zugleich in dem Rechtsverhältniß eines Versicherers und Ver- 
sicherten befindet, als Wersicherer jedoch nur mit den, ihm nach dem gegenwär- 
tigen et pro rata seiner Versicherungs-Summe obliegenden Beitraͤgen ver- 
haftet ist. 
6. 2. Die in dem Regierungsbezirke auf den Grund des Reglements 
vom 25. Juli 1723 bisher bestandene, auf gegenseitige Immobiliar-Wersicherung 
gegen Feuersgefahr gerichtete Sozietät der Städte soll aufgelöset werden. Pri- 
vakvereine, welche zu dem Zwecke bestehen oder errichtet werden möchten, daß 
sich Nachbarn unter einander mit Höülfsfuhren, Stroh, Holz und dergleichen 
(Jo. 1900.) Jahrgang 1838. 33 nicht 
(Ausgegeben zu Berlin den 15. Juni 1838.)
	        
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