Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

ermittelte Werthstaxe 
zu 
Gebaͤude. 
411 
Schema A. 
  
  
Zustand und Alter Abgeschätz- Klasse Versiche- 
der ter jetziger der rungs- 
Dachuns » WerthGehzuszummr. 
Gebäude. 
Thaler. No. Thaler. 
Ziegeldach und aus- In gutem bau- 1500 J. 1450 *) Hler muß die Lage der Re- 
gemauerte Brand-ichen Zustande; brnetban 2 
» us oder sonstige Hauptge- 
giebel. ohngefähr 25 Jahr bände stets genau angegeben 
alt. werden, und zwar so, daß die 
Bezelchuunng rechts und 
links vom Austritte aus dem 
letzteren nach dem Hofe zu ge- 
nommen wirrd. 
Ziegelbedachung u.In mieeelmäßigem 500 II. 450 
mit Seeinen verblen= Zustande; 40 Jahr 
dete Brandgiebel. alt. 
Schindelbedachung. In noch brauch- 65 III. 75 
Attest. Daß vorstehende Beschreivung und Werthtare von dem 
hiesigen Abschätzungs= Wommission eigenhändig vollzogen 
  
barem Zustande; 
30 Jahr alt. 
(Unterschrift der Abschätzungs-Kommission.) 
  
  
  
  
Besitzer der Gebäude und von der 
ist, auch, daß solche nichts enthält, 
was uns als wahrheitswidrig bekannt wäre, vielmehr die begehrte Versicherungs-Summe von 
den mutbmaßlichen Werth der Gebäude nach den, 
Sozietäts-Reglements für die Provinz Sachsen vom 
malen nicht übersteigt, wird hierdurch amtlich bescheinigt. 
N. JN. 
(No. 1918.) 
Der 
Magistrat. 
im 6H. 22. des Städte-Feuer- 
aufgestellten Merk- 
 
	        
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