Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

Diensts der Lootsen, wofuͤr die Gebuͤhr unter dem Hafengelde begriffen 
ist und wofuͤr dieselben daher vom Schiffer nicht noch besonders etwas 
fordern duͤrfen, erst dann als vollendet angesehen werden, wenn einge- 
hende Schiffe in den Hafen gebracht und an der ihnen bestimmten Stelle 
befestigt, ausgehende Schiffe aber auf der Rhede angelangt sind. In den 
nachstehend bezeichneten Faͤllen, wo den Schiffern von den Lootsen Dienste 
geleistet werden, welche nicht zu den Amtsverrichtungen der Letztern ge- 
derrn ist es diesen gestattet, die dafuͤr festgesetzte Entschaͤdigung zu 
ordern. 
a) Muß ein Lootse ohne seine Schuld uͤber Nacht am Bord eines 
Schiffes bleiben, so erhält derselbe für jede Nacht — thl. 15 Sgr. 
Wünscht der Schiffer eines auf der Rhede ver- 
bleibenden Schiffes, das nach dem Hafen zurück- 
kehrende Lootsenboot zu benutzen, um sich entweder 
für seine Person nach dem Hafen zu begeben oder 
seine Papiere dahin zu senden, so hat er dafür zu 
b 
entrichten: 
aa) fuͤr die Mitnahme seiner Person ...... 1: — „ 
bb) für die Beförderung seiner Papiere — „ 15 „ 
c)WWird die Verlegung eines im Hafen liegenden 
Schiffes an eine andere Stelle auf den Antrag 
des Schiffers bewilligt, so ist an den, dem 
Schiffe zu diesem Behufe beigegebenen Lootsen 
zu entrichten: 
aa) von Schiffen über 30 Schiffslast Tragsc= 
bigkeiett: — r* 25 „ 
bb) von Schiffen, die eine geringere Tragfdhig= 
keit hohn — „ 15 = 
Geschieht die Verlegung eines Schiffes auf An- 
ordnung des Lootsen-Kommandeurs oder einer dazu 
befugten Behörde, so ist dafür von dem Schiffer 
nichts zu entrichten. 
2. der Binnen-Lootsen, 
bei der Fadrt über Haff ist von jedem Schiffe zu ent- 
richten für die Begleitung 
a) von Pillau nach Königsbreggg 5 „ 10 „ 
b) von Pillau nach Braunsberg bis Pfahlbuode. 4 10 
c) von Pillau nach Elbrrrtg 6. — „ 
Anmerkung. Von dem Satze zu c. erhält der Pillauer 
Lootse für die Fahrt von Pillau bis 
Schiffsruh 5 Rthlr. 10 Sgr. und der 
Elbinger Lootse für die Begleitung von 
Schiffsruh bis Elbing 20 Sgr. 
Muß
	        
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