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C. Weitere Behandlung, wenn die Waaren bei dem Eingangs-= 6.
Amte niedergelegt werden sollen ............. 25.
D. Weitere Behandlung, wenn die Waaren nach einem Orte
bestimmt sind, wo sich eine öffentliche Niederlase für un-
verzollte Waaren befindet.. ......... .. . .... 26. 27.
E. Weitere Behandlung, wenn die Wcaren zur Verhollung bei
einem Amte ohne Niederlage deklarirt werden 28.
F. Weitere Behandlung, wenn die Waaren zur unmittelbaren
Durchfuhr bestimmt sind.
1. Allgemeine Vorschriften ................. ·.29.
2. Besondere Vorschriften
« a) für Waaren, wovon der Ausgangszoll höher ist, als der
Durchgangssolllll 30.
b) auf kurzen Straßenstrecken 1.
a) auf Flüssen, auf welche besondere Staatsverträge Anwen-
dung finden ........... .....·... 32.
II. Beim Waarenausgange.
A. Waaren, die einem Ausgangszolle unkerworfen sind 33. 31. 35.
B. Waaren, deren Ausfuhr erwiesen werden muß. . ... . ... 36.
C. Waaren, die einem Ausgangszolle nicht unterworfen sind 37.
III. Besondere Vorschristen für die Behandlung des Verkehrs mit den
Staats--Posten.
A. Gewöhnliche Fahrposfen 38.
B. Ertraposten
1. mit Reisenden und Reisegepäch... .... .... 39
2. mit Kaufmannswaarrtren 1
Zweiter Abschynict.
Von verschiedenen Einrichtungen und Anstalten zur Erhebung
und Sicherung der Zölle.
I. Von der Begleitscheinkonkrolle.
A. Zweck und Ausfertigung der Begleitscheine .. 40.
B. Begleitscheine Nr. I.
1. Wesentlicher Inhalt derselben 411.
.„(No. 1867) Jahrgans 1838. L 2. Beschrän-