Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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III.  Formulare,  welche  nicht  von  der  Post  bezogen  werden,  müssen  in  Größe,  Farbe
und  Stärke  des  Papiers,  sowie  im  Vordruck  mit  den  von  der  Post  gelieferten  Formu—
laren  übereinstimmen.

IV.  Der  an  der  Post-Packetadresse  befindliche  Abschnitt  kann  zu  schriftlichen  oder
gedruckten  Mittheilungen  benützt  werden.

V.  Die  Post-Packetadresse  muß  bei  der  Aushändigung  des  Packets  an  die  Postanstalt
oder  an  den  bestellenden  Boten  zurückgegeben,  der  Abschnitt  kann  jedoch  abgetrennt  und
vom  Empfänger  zurückbehalten  werden.

S.  5.
Mehrere  Packete  zu  einer  Begleitadresse.

I.  Mehr  als  drei  Packete  dürfen  nicht  zu  einer  Begleitadresse  gehören.  Auch  ist  es
nicht  zulässig,  Packete  mit  Werthangabe  und  solche  ohne  Werthangabe  mittels  einer
Begleitadresse  zu  versenden.

II.  Gehören  mehrere  Packete  mit  Werthangabe  zu  einer  Begleitadresse,  so  muß
auf  derselben  der  Werth  eines  jeden  Packets  besonders  angegeben  sein.

UI.  Jedes  Nachnahmepacket  muß  von  einer  besonderen  Post-Packetadresse  begleitet
  sein.

S.  6.

Ausschrift.

I.  In  der  Aufschrift  müssen  der  Bestimmungsort  und  der  Empfänger  so  bestimmt
bezeichnet  sein,  daß  jeder  Ungewißheit  vorgebeugt  wird.

II.  Dies  gilt  auch  bei  solchen  mit.  „postlagernd“  bezeichneten  Sendungen,  für  welche
die  Post  Gewähr  zu  leisten  hat.  Bei  anderen  Sendungen  mit  dem  Vermerk  „postlagernd“
darf,  statt  des  Namens  des  Empfängers,  eine  Angabe  in  Buchstaben  oder  Ziffern  angewendet
  sein.

III.  Bei  Postsendungen  nach  Ortschaften  ohne  Postanstalt  ist  in  der  Aufschrift  außer
dem  eigentlichen  Bestimmungsorte  noch  diejenige  Postanstalt  anzugeben,  von  welcher  aus
die  Bestellung  der  Sendung  an  den  Empfänger  bewirkt  werden,  oder  die  Abholung  erfolgen
  soll.  Wenn  der  Bestimmungsort  zwar  mit  einer  Postanstalt  versehen  ist,  aber
nicht  zu  den  allgemeiner  bekannten  Orten  gehört,  so  ist  seine  Lage  in  der  Aufschrift  noch
näher  zu  bezeichnen.