— 177 —
Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 16. —
(No. 2019.) Statur der Berlin-Sächsischen Eisenbahn-Gesellschaft, mie der Allerhöchsten Be-
stärigungs-Urkunde vom 15. Mai 1839.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Tertheilen dem anliegenden, in der General-Versammlung vom 3. April d. J.
vereinbarten Statute der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Erbauung und Be-
nutzung einer Eisenbahn von Berlin nach Cöthen unter der Benennung:
Berlin-Sachsische Eisenbahn-Gesellschaft
zusammengetreten ist, hierdurch mit der Maßgabe Unsere landesherrliche Bestäti-
gung, dab es bei der in der vorerwähnten General-Versammlung bereits erfolg-
ten Wahl des Verwaltungsraths sein Bewenden behalten soll.
Zugleich genehmigen wir hiermit die Ausführung jener Eisenbahn in der
im é. 2. des Statutes angegebenen Richtung von Berlin über Trebbin, Lucken-
walde, Zahna, Wittenberg, Dessau nach Coͤthen, indem Wir serner bestimmen,
daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Um gen vom 3. November
1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Ex-
propriation, auf das oben gedachte Unternehmen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Bestaäktigung und Genehmigung soll nebst dem Statute
durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Berlin, den 15. Mai 1839.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Graf v. Alvensleben.
Jo. 2010.) Jahrgang 1839. Dd Statut
(Ausgegeben zu Berlin den 15. Juni 1839.)