— 273 —
aber, worüber diese nichts vorschreiben, kommt die Vorschrift 9. 6. zur An-
wendung.
2. Von der Giehzucht.
8. 36.
Bei dieser Wirthschaftsrubrik giebt der Futtergewinn fuͤr die Stall-
futterung und die vorhandene Weide die Grundlage der Berechnung.
K. 37.
Dabei kommt zuvörderst der natürliche Heugewinn in Betrracht, und
zwar sowohl rücksichtlich seiner Quamitcäkt als Nahrhafeigkeit. Die erstere ist
auf zweifache Weise zu ermitteln, einmal künstlich durch Schätzung der zuge-
zogenen Boniteurs, zweitens histo risch durch Erforschung des im Durchschnict
der letzten sechs Jahre wirklich bezogenen Ertrages. Die Angabe der Quantität
muß in beiden Fällen auf Gewicht im trockenen Zustande ausgesprochen werden.
Der Heugewinn wird nach Vergleichung beider Methoden mit dem
niedrigsten Betrage beider Ermittelungen zum Ansatz gebracht.
Wenn für die Heuerndte solche Arbeiter, welche außerhalb des Gutes
wohnen, einen Antheil vom Heugewinn in natura erhalten, so wird dieser beim
nertrage nicht in Anschlag gebracht; dafür werden aber für den durch Telcet
emde Arbeiter gewonnenen Theil des Heues auch besondere Werbung,skosten
nicht berechnet.
4. 38.
Die Nahrhaftigkeit des Heugewinns wird durch Schätzung der zugezo-
genen Boniteurs ermittelt und der Futterwerth desehe jederzeit, wie auch in
den Spezialtax-Grundsätzen vorgeschrieben ist, durch das Derbält zum Ger-
stenstroh ausgedrückt.
¾. 39.
Auch bei der Ermittelung des Strohfutters kommt sowohl die Quantität
des Strohgewinns, als der Futterwerth desselben in Betracht. Bei Berech-
nung der ersteren wird stets die Dreifelderwirthschaft mit der nach &. 22. er-
mittelten, grundsätzlich zu erhaltenden oder in der Wirklichkeit stattgefundenen
Düöngung (se nachdem die eine niedriger, als die andere ist) zum Grunde ge-
legt und danach der Ertrag an Körnern ermittelt. Aus der Quantität der
Körner aber ist die Quantitä4t des Strohes nach wirthschaftlichen Grundsätzen
zu bestimmen. Nur der Vergleichung wegen muß auch bistorisch ermittelt wer-
den, wie hoch nach dem wirklichen Ergebnisse in den 9. 26. gedachten Umlaufs-
perioden der Strohgewinn sich bisher belaufen hat, um daraus einen Anhalt
für die Richtigkeit der Berechnung zu erhalten. Der Furterwerth unterscheidet
sich theils nach den Getraidearten, und es ist daher die von jeder anzunehmende
Quantität besonders zu ermitteln, theils ist, (was auch bei Feststellung der
(No. 2120.) Rr2 Quan-
[