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8. 69.
Natural-Gefaͤlle werden nicht besonders, sondern vielmehr bei den ent-
sprechenden Wirthschafts-Rubriken nach Abrechnung der den Verpflichteten da-
für zu gewährenden Gegenleistungen veranschlagt, und zwar, wie sich von selbst
versteht, ohne Abzug wegen der bei eigenem Erbaue erforderlichen Wirthschafts-
Kosten. Eben so kommen die mit dem Getreidepreise steigenden und fallenden
Geldzinsen, gleich den Natural-Gesällen, nach dem Normal-Preise des Nog-
gens zum Ansatz.
G. 60.
Von ffirten Geldzinsen werden auf Necepturkosten und Unglücksfdlle
fünf Prozent in Abzug gebracht.
Wenn dieselben jedoch als nachhaltig innerhalb der letzten sechs Jahre
(oder haben die Geldzinsen kürzere Zeit bestanden) innerhalb der Zeit ihres Be-
stehens nicht nachgewiesen werden können, so kommen außer den erwähnten fünf
Prozent noch die wirklich ermittelten Ausfälle nach dem Durchschnutssatze der
letzten sechs, oder wenigeren Jahre in Abzug.
G. 61.
Unbeständige Gefälle dieser Art, z. B. Schutzgeld, Fdhr-, Pram-,
Brücken= und Wegegelder, werden nach sechsfährigen Durchschnitten mit einem
Räckschlage von einem Sechstheile zum Anschlage gebracht.
(∆l 62.
Die Nutzungen von kleinen Pachtstücken, in sofern der dazu gehörige
Acker nicht schon bei der Veranschlagung des Ackerbaues zur Berechnung ge-
kommen ist, worüber Ausweis geführt werden muß, werden nach dem durch-
schnittlichen Pachtertrage der letzten sechs Jahre, jedoch mit der Einschränkung
veranschlagt, daß ein höherer Ertrag, als die Pacht des letzten Jahres ge-
währt, nicht in Ansatz kommen darf, und daß jedensalls cin Sechstheil als
Rückschlag abgesetzt wird.
. 63.
Baukosten und andere Arbeitskosten, welche Behufs solcher Erhebungen
(. 61. 62.) aufgewendet werden müssen, kommen besonders in Abzug.
8. 64.
Die Brau= und Brennerei-Gerechtigkeit kommt nur nach dem Werthe
der betreffenden Gebdude eclusive der Geräthe in Anschlag. Ist die Brau-
und Brenncrei im Gange, alsdann wird auf die Unterhaltung der Gebdude
kein Abzug gemacht; ist sie dagegen nicht im Gange, so kommen von dem
Werthe der Gebdude die auf den Kapitalbetrag gebrachren Unterhaltungskosten
in Abzug.
" Gente sedoch dieser Abzug den Werth der Gebdude erreichen oder gar
übersteigen, so können die darin befindlichen Materialien mit dem Werthe,
Jahrgang 1840. (D. 2120.) Ss wel-