Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

— 279 — 
8. 69. 
Natural-Gefaͤlle werden nicht besonders, sondern vielmehr bei den ent- 
sprechenden Wirthschafts-Rubriken nach Abrechnung der den Verpflichteten da- 
für zu gewährenden Gegenleistungen veranschlagt, und zwar, wie sich von selbst 
versteht, ohne Abzug wegen der bei eigenem Erbaue erforderlichen Wirthschafts- 
Kosten. Eben so kommen die mit dem Getreidepreise steigenden und fallenden 
Geldzinsen, gleich den Natural-Gesällen, nach dem Normal-Preise des Nog- 
gens zum Ansatz. 
G. 60. 
Von ffirten Geldzinsen werden auf Necepturkosten und Unglücksfdlle 
fünf Prozent in Abzug gebracht. 
Wenn dieselben jedoch als nachhaltig innerhalb der letzten sechs Jahre 
(oder haben die Geldzinsen kürzere Zeit bestanden) innerhalb der Zeit ihres Be- 
stehens nicht nachgewiesen werden können, so kommen außer den erwähnten fünf 
Prozent noch die wirklich ermittelten Ausfälle nach dem Durchschnutssatze der 
letzten sechs, oder wenigeren Jahre in Abzug. 
G. 61. 
Unbeständige Gefälle dieser Art, z. B. Schutzgeld, Fdhr-, Pram-, 
Brücken= und Wegegelder, werden nach sechsfährigen Durchschnitten mit einem 
Räckschlage von einem Sechstheile zum Anschlage gebracht. 
(∆l 62. 
Die Nutzungen von kleinen Pachtstücken, in sofern der dazu gehörige 
Acker nicht schon bei der Veranschlagung des Ackerbaues zur Berechnung ge- 
kommen ist, worüber Ausweis geführt werden muß, werden nach dem durch- 
schnittlichen Pachtertrage der letzten sechs Jahre, jedoch mit der Einschränkung 
veranschlagt, daß ein höherer Ertrag, als die Pacht des letzten Jahres ge- 
währt, nicht in Ansatz kommen darf, und daß jedensalls cin Sechstheil als 
Rückschlag abgesetzt wird. 
. 63. 
Baukosten und andere Arbeitskosten, welche Behufs solcher Erhebungen 
(. 61. 62.) aufgewendet werden müssen, kommen besonders in Abzug. 
8. 64. 
Die Brau= und Brennerei-Gerechtigkeit kommt nur nach dem Werthe 
der betreffenden Gebdude eclusive der Geräthe in Anschlag. Ist die Brau- 
und Brenncrei im Gange, alsdann wird auf die Unterhaltung der Gebdude 
kein Abzug gemacht; ist sie dagegen nicht im Gange, so kommen von dem 
Werthe der Gebdude die auf den Kapitalbetrag gebrachren Unterhaltungskosten 
in Abzug. 
" Gente sedoch dieser Abzug den Werth der Gebdude erreichen oder gar 
übersteigen, so können die darin befindlichen Materialien mit dem Werthe, 
Jahrgang 1840. (D. 2120.) Ss wel-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.