Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

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Rachtrag 
zu dem Statute der Berlm-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft in 
Betreff der Verausgabung von Einer Million Thaler 
Prioritäts-Aktien. 
  
8. 1. 
R im 65. 4. des unterm 15. Mai 1839 Allerhöchst bestaͤtigten Statuts der 
Berlin-Schsischen — jetzt Berlin-Anhaltischen — Eisenbahn-Gesellschaft 
(Gesetzsammlung de 1830 Nr. 2019; Am(sblatt der Potsdamer Regie- 
rung de 1840 Nr. 24.) 
auf höchstens 3! Millionen angenommene Gesellschafts-Kapital wird, in Folge 
der Beschlüsse der General- Versammlungen vom 16. März und 28. Oktober 
d. J. mit Genehmigung der hohen Staatsbehörde auf vier Millionen Tha- 
ler erhöht. 
Von diesem Kapitale bestehen drei Millionen in solchen Aktien, deren 
Rechte durch das unterm 15. Mai 1830 Allerhöchst bestätigte Statut der Ge- 
sellschaft bestimmt sind, indem die im é. 4. dieses Seatuts erwähnte Betheili- 
gung der Königlichen Seehandlung von 400,000 Thalern in der Art regulire 
worden, daß solche nicht als Darlehn hergegeben, sondern dafür Aktien emit- 
tirt sind. 
Zür den Ueberrest von Einer Million Thalern sollen dagegen Prioritäts- 
Aktien, nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Nachtrages zu dem Gesell- 
schafes-Statute ausgegeben werden. 
d. 2. 
Diese Prioritäts-Aktien werden auf farbigem Papier in 1000 Stück 
à 500 Thlr. in sortlaufender Nummer von 1 bis 1000 und in 5000 Stück 
à 100 Thlr. in fortlaufenden Nummern von 1 bis 5000 gegen sofortige Ein- 
zahlung ihres vollen Nennwerth-Betrages, ausgegeben und erhalten Zins-Kupons 
zu je 4 und 4 Jahren. Auf die Rückseite der Aktien wird der gegenwärtige 
Nachtrag des Statuts abgedruckt. 
(No. 2129.) Hhh 2 . 3.