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Rachtrag
zu dem Statute der Berlm-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft in
Betreff der Verausgabung von Einer Million Thaler
Prioritäts-Aktien.
8. 1.
R im 65. 4. des unterm 15. Mai 1839 Allerhöchst bestaͤtigten Statuts der
Berlin-Schsischen — jetzt Berlin-Anhaltischen — Eisenbahn-Gesellschaft
(Gesetzsammlung de 1830 Nr. 2019; Am(sblatt der Potsdamer Regie-
rung de 1840 Nr. 24.)
auf höchstens 3! Millionen angenommene Gesellschafts-Kapital wird, in Folge
der Beschlüsse der General- Versammlungen vom 16. März und 28. Oktober
d. J. mit Genehmigung der hohen Staatsbehörde auf vier Millionen Tha-
ler erhöht.
Von diesem Kapitale bestehen drei Millionen in solchen Aktien, deren
Rechte durch das unterm 15. Mai 1830 Allerhöchst bestätigte Statut der Ge-
sellschaft bestimmt sind, indem die im é. 4. dieses Seatuts erwähnte Betheili-
gung der Königlichen Seehandlung von 400,000 Thalern in der Art regulire
worden, daß solche nicht als Darlehn hergegeben, sondern dafür Aktien emit-
tirt sind.
Zür den Ueberrest von Einer Million Thalern sollen dagegen Prioritäts-
Aktien, nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Nachtrages zu dem Gesell-
schafes-Statute ausgegeben werden.
d. 2.
Diese Prioritäts-Aktien werden auf farbigem Papier in 1000 Stück
à 500 Thlr. in sortlaufender Nummer von 1 bis 1000 und in 5000 Stück
à 100 Thlr. in fortlaufenden Nummern von 1 bis 5000 gegen sofortige Ein-
zahlung ihres vollen Nennwerth-Betrages, ausgegeben und erhalten Zins-Kupons
zu je 4 und 4 Jahren. Auf die Rückseite der Aktien wird der gegenwärtige
Nachtrag des Statuts abgedruckt.
(No. 2129.) Hhh 2 . 3.