90 Siebences Sachregister. 1836. bis 1840.
Reserve, ouf unbestimmte Zeit vom stehenden Heere zu ders. Beurlaubte, Bestrafung derf. für Ber-
gehen nach Civil-Strasgesetzen und Abbüßung der Strafen in Eivil-Strafanstalten u. Gefängnissen.
(A. K. O. v. 11. April) 39. 205. — gegen solche sind Freiheitsstrasen, deren Daer
drei Monate nicht übersteigt, als Gefängnißstrafen festzusetzen. S. 205. — auf körvpe#-
liche Züchtigung kann gegen dies. nur erkannt werden, wenn sie in die zweite Klasse des Soldaten-
Kandes versetzt worden sind. S. 205. — auch die Ausstoßung oder Entlassung ders. aus dem Sol-
datenstande, Versetzung in die zweite Klasse dess., Degradation, Verlustigkeitserklärung milirairische
Abzeichen und andere Ehrenftrafen sind von den Eivilgerichten, neben den sonstigen Strasen, festzu-
lsegen. S. 205.
Restitution, (Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), die Berufung auf
solche (H. 16. Tit. 16. der Proz. Ord.) ist weder für den Fiskus, noch für Gemeinden, Korpora-
tionen und Mindersäbrige gegen die verabsäumte Frist bei Einlegung von Rechtsmitteln ferner ge-
stattet. (Dekl. v. G. April) 39. 131. — im 6. 34. Tit. 14. der Proz. Ord. gestattet, deren Aus-
schließung nach Wiederberf##ellung der kürzern Fristen zur Einlegung der Rechtsmittel in gewissen
schleunigen ProzeLßarten. (ebendas.) — gegen Kontumazial= und Präklusionsbescheide, rücksichrlich der
Einlegung ders. verbleibt e bei der bisherigen Frist von zehn Tagen. (V. v. 5. Mai) 38. 275.
— Anwendung derselben gegen Purifikations-Resolutionen, mit Bezug auf die Vorschriften der Alg.
Ger. Ord. Thl. I. Tit. 14. é. 71. Nr. 1. und Tit. 27. 5. 16. (V. v. 28. März) 40. 102. — die
Abfassung der Bescheide über dies. steht dem Gerichte Uster Instanz zu. (ebendas.) S. 103.
Rettungs-Medaille, siebe Verdienst-Denkmünze.
Reuß von Plauen, ältere binie, Fürstenthum, Erliukerung und Ergänzung der mit dems. beße-
henden Konvention v. 9. Juli 1821., wegen gegenseitiger Ubernahme von Vagabunden und Aus-
gewiesenen, in Beziehung auf Staaangehörigkeit unselbstständiger Kinder, auf zehnjährigen Aufent-
halt und auf den Begriff der Wirthschaftsführung. (Minist.-Erklär. u. Bekanntmach, v. 16. Febr.)
39. 70. — füngere binie, Ergänzung und Erläuterung der mit dems. bestehenden Konvention,
wegen Uternahme der Ausgewiesenen, v. 5. April 1821. (Gesetzsamml. S. 41) in gleicher Beziehung.
(Minist.-Erkl. u. Bekanntmach. v. 12. Juni) 39. 218 — 220.
Revision, (NRevisionsverfahren), Deklaration der darüber ergangenen Verordnung v. 14. Dezbr. 1837.
(Gesetzsamml. S. 302 — 308.) (v. 6. April) 39. 126 — 132. — Justiz-Ministerial-Instrukeion zur
Ausführung der vorgedachten Verordnung v. 14. Dezbr. 1833. (v. 7. April) 39. 133 — 152. —
Anfang und Dauer der Frist zur Einlegung ders. (V. v. 5. Mai) 38. 275. — Verdoppelung der
sechswöchentlichen Frist bei Einlegung ders. für den Fiskus, für Gemeinden, Korporationen u. Minder-
läbrige. (Dekl. v. 6. April) 39. 131.— Verfahren, wenn solche über mehrere aus einem und dems. Geschäfte
bervorgegangenen Streitpunkte oder auch dei einem und demselben Streitpunkte mit der Nicheigkeitsbe-
schwerde zusammentrifft. (Dekl. v. 6. April) 39. 128. — gegen Erkenntnisse in fiskalischen Unter-
suchungen wegen Sceuer-, Zoll= und Abgaben-Vergehen. (V. v. 11. Juni) 38. 377. — Revifsons=
Verfahren, in allen den General-Kommissionen übertragenen Auseinandersetzungen, Bestimmung der
revisiblen Summe bei dems. nach dem Gesammtbetrage aller Leistungen der mehreren Theilnehmer.
(A. K. O. v. 9. April) 36. 172.
Revisions-Kollegien, Urtelsgebühren für die Entscheidungen ders. in Angelegenheiken der General=
Kommissionen. (Regul. v. 25. April) 36. 183. Revisions-Kollegium in Berlin, aus dessen Wir-
kungekreise scheidet, nach Auflösung der General-Kommission zu Soldin die Ober Lausitz aus, und
gebt in den des Revisions-Kollegiums zu Breslau über. (V. v. 27. Juni) 40. 132. — Nevisions.
Kollegium zu Münster, als Appellations-Instanz für Ablösungsangel. in den vormals Nafssauischen
Landestbeilen u. der Stade Wetzlar mit Gebiet. (G. v. 4. Juli) 40. 222.
Dheinbrücken, bei Coblenz, Cöln, Wesel und Düsseldorf, Erbebung von Übergangegeldern und
Durchlaßgebühren für dies. (A. K. O. und Tarif v. 15. Juli. 39. 236. 237.) — (A. K. O. und
Taris