Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

116 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Vorladungen, (Forts.) 
tersuchungen wegen Zollvergehen. (G. v. 23. Jan.) 38. 80. 87. — der Appellanten zur Rechtfer- 
tigung der Appellation. (V. v. 5. Mai) 38. 276. —s. auch Ediktal-Cadungen, Insinuationen 2c. 
Vorlesungen, akademische, siehe Lehrvorträge. 
Vormünder, in der Rheinprovinz, deren Beaufsichtigung in der Verwaltung des Vermögens iher 
Pflegebefohlenen. (A. K. O. v. 18. Dezbr.) 36. 323. 
Vorschüsse, fär Arbeiter von Fab#ikunternehmern, Kaufteuten, Handwerkern 2c. verjähren nach 
2 Jahren. (G. v. 31. März) 38. 240. 
Vorspannfuhren, deren Befreiung vom Chausseegelde. (Tarif v. 29. Febr.) 40. 90. 
orzugerecht, im Kenkurse, siehe letz. 
Waagegelder, gehören zu den zulässigen Abgaben für den innern Verkehr. (Zollges. v. 23. Jan.) 
38. 36. 
Waaren, von Fabrikunternehmern, Kaufleuten, Krämern 2c. gelieferk, Verjährungsfrist der Forder un- 
gen für dieselben. (G. v. 31. März) 38. 249. — aus gemischten Gespinnsten, Deklaration ders. 
in Beziehung auf das darin vorhandene Material. (Tarif v. 24. Oktbr.) 39. 320. — zusammen- 
gepackte und kurze, Verfahren desgl. S. 320. f. — auf Packhöfen lagernd, Fürsorge der Packhofs- 
verwaltung für dies. (Zollord. v. 23. Jan.) 38. 56. — solche haften dem Staate unbedingt für 
die davon zu entrichtenden Abgaben. (Zollord. v. W33. Jan.) 38. 56. — deren Beschlagnahme von 
der Zollbehörde wegen des darauf ruhenden Zolls. (Zollges. u. Zollord. v. 23. Jan.) 38. 36. 56. 
— können bei Konfursen nicht eher verlangt werden, als bis letzterer berichtigt ist. (ebendas.) — 
zollsreie oder verzollte ausländische und gleichartige inländische, freier Verkehr mit denselben im In- 
lande. S. 36. — mit Ausschluß jedoch der innern Steuern, welche auf die weitere Verarbeitung, 
oder auf anderweite Bereitungen aus solchen gelegt sind. S. 36. — in Beschlag genommene, bei 
Zollvergeben, Verfabren rücksichtlich ders. (G. v. 23. Jan.) 38. 85. — unverzollte, Strafe für de- 
ren Entse#nung ohne Abmeldung. (G. v. W. Jan.) 38. 80. — desgl. für Gewerbetreibende, wenn 
sich solche in Grenzbezirke über angetroffene Gegenstände nicht ausweisen können. S. 80. — vom 
Auslande eingehend, deren Deklaration und Revision bei den Grenzzollämtern. (Zollges. v. W3. Jan.) 
38. 38. — deren Transport im Grenzbezirke und Verpflichtungen der Waarenführer rücksichtlich 
desselben. S. 38. f. — weiterer erkehr mit dens. außerhalb des Grenzbezirks. S. 30. — Anordnungen 
für deren Kontrolle beim Eingange vom Auslande. (Zollord. v. 23. Jan.) 36. 42—49. — dezgl. 
beim Ausgange vom Inlonde nach dem Auslande. S. 42 — 50. — deägl. für deren Versendungen 
mit gewöhnlichen Fahr= und Ertraposten. S. 50. 51. — vom Auslande eingegangene, Verfahren 
rücksichtlich ders., wenn solche gleich an der Grenze in den freien Verkehr übergehen sollen. (Zollord. 
v. W#. Jan.) 38. 40 — 48. — desgl. wenn solche bei dem Eingangsamte niedergelegt werden sol- 
len. S. 48. — desgl. wenn solche nach einem Orte bestimme sind, wo sich eine öffentl. Niederlage 
für unverzollte Waaren befindet. 48. — desgl. wenn solche zur Verzollung bei einem Amte ohne 
Niederlage deklarirt worden. S. 48. — Behandlung ders., wenn sie zur unmittelbaren Durch fuhr 
bestimmt sind. S. 40. — Verfahren rücksichtlich derselben beim Ausgange. S. 49—50. — An- 
ordnungen für deren Versendung aus dem Inlande durch das Ausland nach dem Inlande. (Zollord. 
v. 2. Jan.) 38. 58. 59. — Kontroll-Anordnungen für dieselben im Grenzbezirke. (Zollord. v. 
2W. Jan.) 38. 61 —641. — die aus dem Grenzbezirke in das Binnenland übergeben, desgl. S. 61. 
Waaren-Begleitscheine, Benimmung und Ausslellung ders. (Zollges. v. 23. Jan.) 38. 38. — 
(Zollord. v. W. Jan.) 38. 51—54. — Gebührenenerichtung für dies. (Tarif v. 241. Oktbr.) 39. 318. 
Waarenbezeichnungen, Anordnungen zum Schutze ders. und gegen deren fsälschlichen Gebrauch. (G. 
v. 4. Juli.) 40. 221. Anwendung ders. auch auf Unterthanen derjenigen Staaten, mit denen 
über die NReziprozität Ubereinkunfe getroffen worden ist. (ebendas.) S. 225. — Strafen für Übertre- 
tung ders. S. 221. 
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