Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

Chronologische übersicht des Jahrganges 1841. 
XI 
  
Datum 
des 
Gesetzesrc. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
In hall t. 
Nr. 
ves 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1841. 
19. Oktbr. 
"3 
6. Novbr. 
Zahrgang 
1841. 
21. Dezbr. 
20. 
8. Novbr. 
4. Dezbr. 
4. — 
20. Novbr. 
27. Dezbr. 
27. 
27. 
L 
  
1841. 
  
Stiftsamte Walkenried, sowie in dem Amte 
Calvörde, imgleichen die Besteuerung innerer 
Erzeugnisse in diesen Herzogl. Landestheilen. 
Vertrag zwischen Sr. Masestät dem Könige von 
Preußen und Sr. Durchlaucht dem Herzoge von 
Braunschweig und Lbüneburg, betreffend die 
Ausführung des gemeinsamen Zollsystems in 
den Preußischen Gebietstheilen Wolfsburg, 
Hehlingen, Heßlingen und Lüchtringen, 
imgleichen die Besteuerung innerer Erzeug- 
nisse in diesen Gebietstheilen. 
Verordnung über die Disziplinar-Bestrafung 
in der Armee. 
Verordnung, die Aufhebung der in den Juris= 
diktionsbezirken der Städte Ohlau, Zobten, 
Wansen und Strehlen geltenden besondern 
Rechte betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder über den erimirten 
Gerichtsstand aller bei den Patrimonialge- 
richten angestellten Richter. 
#andgemeinde-Ordnung für die Provinz West- 
phalen. 
Verordnung über die Einrichtung der Gemeinde- 
Verfassung in denjenigen Städeen der Pro- 
vinz Westphalen, in welchen die Städreord- 
nung bisher nicht eingeführt ist. 
Gesetz, betreffend den Zinsfuß bei Ausleihung von 
Geldern der Pflegebefohlenen an Privat= 
Personen. 
Patent über die Publikation des Bundestags-Be- 
schlusses vom 22. April 1841. wegen des den 
Verfassern musikalischer Kompositionen und 
dramatischer Werke zu gewährenden Schutzes. 
Vertrag zwischen Preußen für sich und in Verkre- 
tung der übrigen Mitglieder des Zoll= und Han- 
delsvereins einerseits, und Kurhessen anderer- 
seits, den Anschluß der Grasschaft Schaum- 
burg an den Zollverein betreffend. 
Vertrag zwischen Preußen und Kurhessen wegen 
Besteuerung des Branntweins und d 
Runkelrübenzuckers in der Kurhessischen Graf- 
schaft Schaumburg. 
Regulativ wegen Unterhaltung der durch die 
Staatswaldungen in der Provinz Westphalen 
und der Rheinpro vinz führenden öffen tlichen 
Wege, mit Ausschluß der ausgebauten Staats- 
und Bezirksstraßen. 
  
216. 
2 
B 
T 
5 
219. 
  
278 383. 
325335. 
291. 
292. 
.1297 321. 
322324. 
386-390. 
390-392. 
 
	        
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