Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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Die GWorschriften der gegenwärtigen Verordnung finden auch auf die 
vor deren Publikation eröffneten Konkurse und erbschaftlichen Liquidationspro- 
zesse Amwendung, jedoch unbeschadet der durch die etwa schon erfolgte Praklu- 
sion begründeten Rechte. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 28. Dezember 1840. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Müfsling. v. Kamptz. Mühler. 
Beglaubigt: 
v. Düesberg.