Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

  
  
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Betrag. 
Ausgabe. nte. 
1. Für das Staars-Schuldenwesen, und zwar: 
a) zur Verzinsung der allgemeinen und provinziellen Staatsschulden 
und zu den laufenden Verwaltungskosten 5.767,000 Rehlr. 
b) zur Schuldentilgng . . . .. 2,766,000 
8,533,000 Rehlr. 
P) zur Verzinsung und Tilgung neu übernommener Provinzialschulden 41,000 * 
2. An Pensionen, Kompetenzen und Leibrencen, und zwar: 8,574, 000 
a) an etatsmäßigen Fonds zu Pensionen für emiritirte Staatsdie- 
ner und deren Wittwen und Hinterbliebene, so wie zu sonstigen 
Gnaden-Unterstützungggen .............. 976,000Rkhlr. 
b) an lebenslänglichen Kompetenzen und Pensionen für die Mitglie- 
der ausgehobener geistlicher Korporationen, an Pensionen, welche 
auf dem Reichsdeputationsschluß vom 25. Februar 1803. beru- 
hen, oder sonst traftatenmäßig, oder aus früheren Verpflichtun- 
gen zu leisten snida „308,000 = 
2,284,000 
3. An dauernden Renten: !- 
s)olsEnkschädigusngfükaufgehvbmeRechteuanntzungen....327,000Nkhlk. 
b) für eingezogene Kapitalien und Amtskautionen 684,000 
4. Für das Geheime Kabinet, für das Büreau des Staatsministerü# für die Staatsbuch- 1,011,000 
halterei, für die Verwaltung des Staatsschatzes und der Münzen, für das Staats- 
Archiv und für die Provinzialarchive, das Staatssekretariat, die Ober-Rechnungs- 
Kammer, die General-Ordenskommission und für das statistische Vũreau. .. .... 306.000 
5. Für das Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten 3,029,000 
6. Für das Ministerium des Innern und für die General-Kommissioeen 2,569,000 
7. Für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheitten 668,000 
8.Für das Kriegsministerium, einschließlich der Zuschüsse für das große Militair-Waisen- 
haus zu Potsdam und dessen Flilial-Anstalen 2, 721, 000 
9. Für das Justizministerium, außer den Gerichtssporkeln .............. 2,219,000 
10.|Für die Central-Finanzverwaltung, und zwar: " 
a) für das Finanzministerium und die General-Staats-Kasse 146,000 Rehlr. 
b) für die Generalverwaltung der Domainen und Forsten 98,000 = 
11Dem Finanzministerium, für die Verwaltung für Handel und Gewerde, imglrichen zu 214, 000 
den gewöhnlichen Cand= und Wasserbauten, ausschließlich der Chausseen 1,434,000 
12.Demselben zur Unterhaltung und zum periodischen Neubau der Chausseen, einschließlich 
der Mirtel zur Verzinsung und Tilgung der aufgenommenen Chausseebau-Kapitalien3.000,000 
13.|Kür die Ober-Präsidien und Regierungen .................·... 1,099,000 
M.FürbiehaupkiandLasIdgestüte.......................·. ...·.. 173,000 
15. Zu ertraordinairen Chaussee-, Strom-, Hafen= und sonstigen Bauten und zu Landes- 
Verbesserungeggaaaa; 2,500 000 
16. Zur Ablösung kleiner Passiv-Renen 100,000 
17. Zur Deckung des Verlusts bei Umprägung der nach langfährigem Umlauf nicht mehr voll- 
baltigen Müen;;;;;; 200,000 
  
.3Zur Deckung der Einnahme-Ausfälle, zur Uebertragung von Ausgabe-Ueberschreitungen, 
zu Gnadenbewilligungen und zur Vermehrung des Haupt-Reservekapikals 
Berlin, den 24. März 1841. 
—— 
Friedrich Wilhelm. 
2,136.000 
55,867,000 
  
Graf v. Alvensleben. 
  
Tr. 2147—2149.) 
(Nr. 2148.)
	        
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