XI
vortraten, ist längst anerkannt; es ist namentlich wohl keine,
in der nicht sein überwiegender Trieb und sein ausgezeichnetes
Talent zur Forschung in hellem Lichte sich zeigte. Um
übrigens was durch sie im Einzelnen für die Wissenschaft gewonnen
wurde, näher auch nur anzudenten, müßte sich der
Herausgeber in ein ihm großentheils fremdes Gebiet wagen.
Er beschränkt sich daher, wie billig, auf einige wenige, mehr
die äuhere Geschichte einzelner Abhandlungen betreffende,
Notizen.
Zur Abhandlung Nr. V. zunächst ist zu vergleichen,
was der Verfasser über dieselbe in seiner Geschichre des kanonischen
Rechts (F. 62, in den sämmtlichen Werken Bd. 1.
S. 214) berichtigend bemerkt.
Ueber die Abhandlungen Nr. VI. und vorzüglich VII.
hat sich ebenfalls Spitrler selbst in einem Briese vom
25. Dec. 4776, welchen Meusel in einer, wohl den wenigsten
Lesern zur Hand liegenden Schrift (historische und literarische
Unterhaltungen, Coburg 1818, S. 264) mitheilt, auf
eine so charakteristische Weise geäußert, daß der Herausgeber
den Ersteren durch einen Auszug einen Dienst zu erweisen
glaubr. „Scheint Ihnen denn“ schreibt er an Meusel, für
dessen Zeitschrift er jene Aufsätze eingesendet hatte, „meine
Prüfung der Runw#chen Hypothese zu heftig oder nicht dokumentirt
genug 7 Letzteres bin ich mir am wenigsten bewußt,
und auf den Fall des Angriffs ist mein Köcher voll der treffendsten
Pfeile. Ersteres könnte vielleicht wider meinen Willen
geschehen seyn; ich würde Sie in diesem Fall bitten, harte
Epitheten, Ausdrücke u. s. w. hinwegzustreichen; es ist mir
bei der ganzen Sache um historische Wahrheit zu rhun. Ich
wünschte also gar nicht, Herrn Runde den geringsten Verdruß
zu erwecken. Aber weitläufig muß ich mich wegen meiner