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Es schien manchem, als ob ich die Sache des Pabsts gegen
die Deutsche Kirche führen wollte; ein Fall, wobei ich selbst
auch den Schein hafse. Nur noch eine Bemerkung über die
Circulation unserer historisch-kanonischen Litreratur, wie sie
sich mir darbot gerade aus Gelegenheit dieser Untersuchung.
Man hat sich in ganz Deutschland gefreut, da Herr von
Horir vok 24 Jahren mir der Entdeckung auftrat, daß eigentlich
die Basler Decrete unser wahres Fundamental-Concordat
mit dem Pabst seyen. Man hat dann endlich angefangen, die
neue Entdeckung hie und da in Lehrbücher einzutragen, und
überall, wo sie gebraucht und eingetragen wurde, über die neue
Enddeckung triumphirt. Nun zeigt Herr Hedderich durch ein
weitläufiges Ercerpt aus einer schon 1735 erschienenen Deduction,
daß man schon damals auf Basler Decrete als Fundamental-Concordate
mit dem päbsilichen Stuhl sich bezogen,
daß es nicht bloß gleichsam im Vorbeigeben, sondern recht
geflissentlich und mit Führung eines sforgfältigen Beweises geschehen
sey, daß die Deduction, die den Beweis enthielt, dem
Reichs-Hokratb vorgelegt worden, und daß auch schon damals
der Reichs-Hofroth darnach gesprochen habe.
Herrn von Horir bleibt immer noch sein eigentbümliches
großes Verdiensi; er hat zuerst eine wichtige, der Vollständigkeit
des Beweises noch feblende Urkunde supplirt; er hat die
ganze Emwicklung des Beweises viel mehr gesichert; er hat
viele höchsi schätzbare Neben-Ausklärungen verschafft; doch
dreitzig Jahre schon früher, obne daß aber irgend ein Deutscher
Gelebrter, ein protestantischer oder katbolischer Kanonisie,
davon Notiz nahm, dreißig Jahre früher war schon die ganze
Entdeckung gemacht, und da schon einem der höchsten Gerichte
des Reichs als Fundamental-Datum einer geforderten
richterlichen Sentenz vorgelegt worden.
daß doch Aeneas Sylvius in seiner Relation an den Kaiser
(Baluzi- Misce I. L. VII. p. 325) ausdrücklich sage vel aliter
suerit concordatum. Desto schlimmer für uns Deutsche,
und desto sicherer ein neuer Betrng des Römisch Kaiserlichen
Negociateurs, wenn je an dem Worte aliter hier etvas
lieqen sollte. Denn in der päbfilichen Bulle, also
1 der Urkunde selbst, auf die es am Ende doch ankommt, steht
#as Wort nicht; und Aeneas Sylvius referirt so, als ob man
mit dem Pabst über diesen so bestimmteu Ausdruck übereingekommen
wäre.