Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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Zter Klasse mit der Schleise, des Königlich Bayerischen Civilverdienst- 
Ordens der Krone, des Königlich Hannoverschen Guelphenordens und 
des Königlich Württembergischen Ordens der Krone, 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Adolph von Pommer Esche, 
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens 4ter Klasse, Kom- 
mandeur des Herzoglich Anhaltischen Gesammt-Hausordens Albrecht des 
Bären, 
und 
Allerhöchst Ihren Geheimen Legationsrath Karl Ludwig Gustav Borck, 
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens 3ter Klasse mit 
der Schleise, des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens 2ter 
Klasse, des Königlich Französischen Ordens der Ehrenlegion und des 
Königlich Hannoverschen Guelphenordens, 
Seine Durchlaucht der Herzog zu Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanzdirektor und Geheimen Legationsrath August Philipp 
Christian Theodor von Amsberg, Kommandeur 2ter Klasse des 
Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrich des Löwen, Ritter des 
Königlich Preußischen rothen Adlerordens 2ter Klasse, Commandeur des 
Königlich Hannoverschen Guelphen= und des Kurhessischen goldenen Lö- 
wenordens, Ritter des Königlich Sächsischen Civilverdienstordens und 
Inhaber des Waterloo-Ehrenzeichens 
und 
Höchst Ihren Ministerresidenten am Königlich Preußischen Hofe, den Oberst- 
Lieutenant und Kammerherrn Otto Wilhelm Karl von Roeder, 
Komthur 2ter Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Hein- 
rich des Löwen, Komthur uster Klasse des Herzoglich Sachsischen Erne- 
stinischen Hausordens, Komthur des Königlich Belgischen Leopoldsorden, 
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens #ter Klasse und 
des Königlich Bayerischen Civilverdienstordens, 
welche, nach vorhergegangener Unterhandlung, über nachstehende Artikel überein- 
gekommen sind. 
Artikel 1. 
Die Königlich Preußische Regierung gestattet der Herzoglich Braun- 
schweigischen Regierung innerhalb des Preußischen Gebiets zum Anschlusse an 
die Eisenbahn, welche von Magdeburg nach Oschersleben mit einer Seitenver- 
bindung von dort nach Halberstadt im Wege der Aktienunternchmung ausge- 
führt werden soll, in der Richtung von Oschersleben auf Wolfenbüttel eine Ei- 
senbahn für eigene Rechnung zu bauen und in Betrieb zu nehmen, indem die 
Herzoglich Braunschweigische Regierung ihrerseits die Verpflichrung übernimmt, 
die
	        
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