Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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(Nr. 2244.) Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde vom 14. Januar 1842., für die Magdeburg- 
Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft; sowie des Statuts der letzteren, 
vom 13. September 1841. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Wollen mit Bezug auf Unsere am heutigen Tage in Betreff der Anlage leiner 
Eisenbahn von Magdeburg nach Halberstadt und nach Braunschweig erlassene 
Order der Aktiengesellschaft, welche nach der gerichtlichen Verhandlung vom 
13. September 1841. zur Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn von Mag- 
deburg über Groß-Oschersleben nach Halberstadt unter dem Namen: „Mag- 
deburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft“ mit einem Grundkapitale von 
1,700,000 Rthlr. zusammengetreten ist, hiermit die Fechte einer Korporation 
verleihen und das nach jener Verhandlung vereinbarte, hierbeigefügte Statut 
dieser Gesellschaft hierdurch bestätigen, jedoch mit der Maaßgabe, daß die nach 
6. 17. zur Ansammlung eines Reservefonds jährlich anzulegende Summe in 
keinem Falle mehr als zwei Prozent des Anlagekapitals betragen soll. 
Die gegenwärtige Bestätigung soll nebst dem Statute durch die Gesetz- 
Sammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Berlin, den 14. Januar 1842. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Alvensleben. 
Sta-
	        
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