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Schema zu einer schriftlichen Taxe
(zu &. 51. des Reglements).
Die schriftliche Tare muß folgende Rubriken enthalcen:
1) Namen des Eigenthümers, Bezeichnung des Gebdudes (Scheune,
Stall 2c.), Hausnummer;
2) Dimensionen, kubischer Inhalt, Stockwerke;
3) Material und Bedachung;
4) Klasse, in welche das Gebqude gehört, und Gründe dafür;
5) Berechnung, wie viel der verbrennbare Theil des Gebdudes mit
Berücksschtigung des gegenwärtig üblichen Arbeicslohnes, und der
gegenwärtig an dem betreffenden Orte üblichen Preise, neu auf-
ubauen gekostet haben würde;
6) Alter des Gebdudes, — Angabe des Prozentsatzes, welchen der
Werth desselben durch die Zeit und dadurch verloren hat, daß es
Reparaturen bedarf, oder ein Umbau erforderlich ist;
7) Jetziger verbrennbarer Werth des Gebaudes (zu ermitteln durch
Abzug der Rubrik 6. von der Rubrik 5.);
8) PVeranschlagung der Nebenvortheile an Remission, Hülfsfuhren 2c,
welche im Fall eines Brandes dem Eigenthümer zu Gute kommen;
0) Jetziger Werth, welchen das Gebäude, sofern es abbrennt, für
seinen Besitzer hat (zu ermitteln durch Abzug der Rubrik 8. von
der Rubrik 7.);
10) Muthmaßliche Werthsverminderung des Gebdudes in neun Jahren;
11) Werth des Gebäudes nach Ablauf von neun Jahren (zu ermit-
teln durch Abzug der Rubrik 10. von der Rubrik 9.);
12) Höchste zulässige Wersicherung, welche von den Feuersoziekdksbehör=
den mit Berücksichtigung des §. 46. des Reglements, nach Maaß-
gabe vorstchender Ermirtelungen, festzusetzen ist.