Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

— 216 — 
Schema zu einer schriftlichen Taxe 
(zu &. 51. des Reglements). 
Die schriftliche Tare muß folgende Rubriken enthalcen: 
1) Namen des Eigenthümers, Bezeichnung des Gebdudes (Scheune, 
Stall 2c.), Hausnummer; 
2) Dimensionen, kubischer Inhalt, Stockwerke; 
3) Material und Bedachung; 
4) Klasse, in welche das Gebqude gehört, und Gründe dafür; 
5) Berechnung, wie viel der verbrennbare Theil des Gebdudes mit 
Berücksschtigung des gegenwärtig üblichen Arbeicslohnes, und der 
gegenwärtig an dem betreffenden Orte üblichen Preise, neu auf- 
ubauen gekostet haben würde; 
6) Alter des Gebdudes, — Angabe des Prozentsatzes, welchen der 
Werth desselben durch die Zeit und dadurch verloren hat, daß es 
Reparaturen bedarf, oder ein Umbau erforderlich ist; 
7) Jetziger verbrennbarer Werth des Gebaudes (zu ermitteln durch 
Abzug der Rubrik 6. von der Rubrik 5.); 
8) PVeranschlagung der Nebenvortheile an Remission, Hülfsfuhren 2c, 
welche im Fall eines Brandes dem Eigenthümer zu Gute kommen; 
0) Jetziger Werth, welchen das Gebäude, sofern es abbrennt, für 
seinen Besitzer hat (zu ermitteln durch Abzug der Rubrik 8. von 
der Rubrik 7.); 
10) Muthmaßliche Werthsverminderung des Gebdudes in neun Jahren; 
11) Werth des Gebäudes nach Ablauf von neun Jahren (zu ermit- 
teln durch Abzug der Rubrik 10. von der Rubrik 9.); 
12) Höchste zulässige Wersicherung, welche von den Feuersoziekdksbehör= 
den mit Berücksichtigung des §. 46. des Reglements, nach Maaß- 
gabe vorstchender Ermirtelungen, festzusetzen ist. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.