Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

57 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Prenbischen Staatern. 
Nr. 6. 
(Nr. 2323.) Allerhöchste Kabineksorder vom 15. Dezember 1843., den Tarif zur Erhebung 
der Abgabe für die Benutzung der Oderschleusen bei Cosel, Brieg, Ohlau 
und Breslau betreffend. 
Se. erhalten anliegend den mit dem Berichte vom 29. v. M. eingereichten 
Tarif zur Erhebung der Abgabe für die Benutzung der Oderschleusen bei Cosel, 
Brieg, Ohlau und Breslau, von Mir vollzogen, zurück, um denselben durch 
die Gelsfammtung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 15. Dezember 1843. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister v. Bodelschwingh. 
  
Tarif, 
nach welchem die Abgabe für Benutzung der Oderschleusen bei 
Cosel, Brieg, Ohlau und Breslau zu erheben ist. 
E. wird entrichtet, so oft eine der genannten Schleusen passirt wird, bei 
jeder Schleuse: ç 
A. von einem Schiffsgefaß 
1) bei einer Tragsdhigkeit von mehr, als 600 Zentnern 1 Thlr. 
2 60 
- 2 - b 2- = 5 2- 
bis einschließlich 600 Zentner 25 Sgr. 
3) bei einer Tragfähigkeit von mehr, als 400 Zentner 
bis einschließlich 500 Zentner 20 
4) bei einer Tragshigkeit von mehr, als 300 gentner 
bis einschlietzlich 400 Zentner 13 
5) bei einer Tragfähigkeit von mehr, als 200 Zenenern 
bis einschließlich 300 Zentner 10 
6) bei einer Tragfähigkeit von nur 200 Zentnern, oder 
weniger .... -5- 
BesindcnsichaufdengrößerenSchisssgefclßen(t—5),außerderen8u- 
behoͤr und außer den Mundvorraͤthen fuͤr die Bemannung an sonstigen Sachen 
nur zwei Zentner, oder weniger, so werden bei jeder Schleuse 
a. von den zu A. 1. 2. und 3. bezeichneten Gefaͤßen nur 10 Sgr. 
:. . 4. und 5. bezeichneten nur 7 60M. 
erlegt. 
Jahrgang 1819. (Nr. 2123.) 9 B. von 
  
(Ausgegeben zu Berlin den 27. Februar 1844.)
	        
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