Metadata : Rechtschreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache.

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(Nr.  3692.)  Gesetz,  betreffend  die  Einführung  der  Klassensteuer  in  Stelle  der  Mahl=  und
Schlachtsteuer  in  den  Städten  Alt-Damm  und  Greifswald.  Vom  5.  Februar
  1853.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von
Preußen  2c.  2c.
verordnen,  unter  Zustimmung  der  Kammern,  was  folgt:

.
In  den  Städten  Alt-Damm  und  Greifswald  wird  mit  dem  1.  April
1853.  die  Klassensteuer  in  Stelle  der  Mahl=  und  Schlachtsteuer  eingeführt.

K.  2.
Der  Finanzminister  hat  die  zur  Ausführung  dieses  Gesetzes  erforderlichen
  Anordnungen  zu  erlassen.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhandigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Koöniglichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  5.  Februar  1853.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

v.  Manteuffel.  v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Raumer.  v.  Westphalen.
v.  Bodelschwingh.  v.  Bonin.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Paigich  Geheimen  Ober  Hofbuchdruckerei
(R.  Decker).