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(Nr. 3692.) Gesetz, betreffend die Einführung der Klassensteuer in Stelle der Mahl= und
Schlachtsteuer in den Städten Alt-Damm und Greifswald. Vom 5. Februar
1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt:
.
In den Städten Alt-Damm und Greifswald wird mit dem 1. April
1853. die Klassensteuer in Stelle der Mahl= und Schlachtsteuer eingeführt.
K. 2.
Der Finanzminister hat die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen
Anordnungen zu erlassen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem
Koöniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 5. Februar 1853.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh. v. Bonin.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Paigich Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
(R. Decker).