Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staateun. 
Nr. 33. — 
  
  
  
  
(Nr. 2402.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Regenwalder Kreis- 
Obligationen zum Betrage von 50,000 Thalern. Vom 23. Juli 1814. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von den Regenwalder Kreissiänden die Aufbringung der zum 
Bau einer den Regenwalder Kreis durchschneidenden Chaussee außer den 
Staats= und Provinzial-Zuschüssen ersorderlichen Mittel im Wege ciner Anleihe 
beschlossen, dieser Beschluß von Uns genehmigt worden, und die zur Negozirung 
dieser Anleihe ernannte kreisständische Kommission bei Uns darauf angetragen 
hat, zu diesem Behuf auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehenc 
Kreisobligationen im Betrage von 50,000 Rehlr., geschrieben „Funszigtausend 
Thalern“, ausstellen zu dürfen, so wollen Wir, da sich bei diesem Antrage weder 
im Interesse der Gldubiger noch der Schuldner eitwas zu crinnern gefunden, 
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833., wegen Ausstrllung 
von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, 
zur Ausstellung von 100, geschrieben „Einhundert“ Stück Regenwalder Kreis-= 
Obligationen, eine jede zu 500 Rthlr., geschrieben „Fünfhundert Thalern“, 
welche nach dem anliegenden Schema unter Litt. A. Nr. 1. bis 100. auszu- 
stellen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen, und aus dem vom Kreise 
aufzubringenden Tilgungsfonds, nach der durch das Loos besiimmten Folgeord- 
nung zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landeöherrliche 
Genchmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber 
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung 
des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in 
keinerlei Weise eine Gewährleistung Seitens des Staars übernommen. 
Gegeben Berlin, den 23. Juli 1844. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Gr. v. Arnim. Flottwell. 
  
Jchrgang 18½. (Nr. 2492.) 61 Regen- 
(Ausgegeben zu Berlin den 13. September 1844.)
	        
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